Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ihr bei folgendem rein hypothetischem Sachverhalt weiterhelfen könnt.
Person A hat sich bis zum heutigen Tage nicht selbstständig beim Beitragsservice angemeldet.
Im Mai diesen Jahres kam dann der erste Brief des Beitragsservice mit der Bitte um Prüfung, ob Person A schon den Beitrag zahlt. Person A hat nicht reagiert.
Im Juni dann das gleiche Spiel. Diesmal war im Schreiben jedoch die Zusendung einer Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen erwähnt, sollte Person A nicht reagieren. Person A reagierte nicht.
Im Juli wurde dann die Anmeldung seitens des Beitragsservices bestätigt und der offene Betrag genannt. Person A hat seitdem nichts unternommen, weitere Post des Beitragsservices ist noch nicht eingegangen.
Person A hat mittlerweile jedoch SGB II Leistungen ab 01.08.14 bewilligt bekommen, der Bescheid stammt vom 03.09.14.
Person A fragt sich nun, wie sie am besten vorgehen sollte, um möglichst wenig bis gar nichts nachzahlen zu müssen. Kann Person A die der Bewilligung beigefügten Befreiung einfach so an den Beitragsservice schicken und argumentieren, dass diese am Existenzminimum lebt und somit kein Geld hat um die offenen Beträge zu zahlen?
Zudem reicht das Schreiben des Jobcenters ja nicht aus, Person A muss noch ein Formular des Beitragsservice ausfüllen. Sollte Person A dort die zugeteilte Beitragsnummer nennen oder so tun, als habe sie noch kein Brief erreicht?
Besten Dank!