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Autor Thema: Beweise zusammentragen  (Gelesen 2969 mal)

K
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Beweise zusammentragen
Autor: 28. Februar 2014, 18:58
Hallo

Man liest ja sehr oft, dass Post von der GEZ mitunter sehr, sehr lange braucht - gerade dann, wenn eigentlich wichtige Fristen ablaufen. 10-12 Tage sind da wohl keine Seltenheit. Den Beweis, dass man es (zu) spät bekommen hat, kann man aufgrund eines fehlenden Poststempels kaum erbringen... Nun könnte man meinen und behaupten, da würde eine gewisse Methode dahinterstecken. Behauptet man aber sowas, wird dies sicher als rein spekulativ zurückgewiesen.

Deswegen dachte ich, es wäre nicht schlecht, wenn wir eine Seite einrichten könnten, wo man solche Sachen eintragen kann. Und zwar in der Form, dass man da sozusagen, wenn man es braucht, drauf zurückgreifen kann um Zeugen anzugeben. Das wäre sicher nicht nur für solche Fristsachen, sondern vielleicht auch für die ein oder andere Unart der GEZ nicht schlecht - ich denke da z.B. an die (so las ich) massenhaft versendeten Mahnungen/Vollstreckungsandrohung in der Adventszeit, das Vollstreckungen angekündigt werden, obwohl einem Antrag auf Vollstreckungsaussetzung nicht widersprochen wurde (weil man ja grundsätzlich nicht zurückschreibt)... sowas halt.

Was halten ihr davon?
Also das würde natürlich auch in gewisser Weise voraussetzen, dass man bereit ist, aus der Anonymität herauszutreten - also zumindest dann, wenn man als "Zeuge" gebraucht wird. Irgendwie muß es ja dann möglich sein, sich auf die anderen Zeugen zu berufen und sich von diesen die Richtigkeit seiner Behauptung bestätigen zu lassen. Das bedeutet jetzt nicht, jeder müsste gleich seine Mail- oder Postadresse hier angeben; aber es bräuchte halt die Bereitschaft, sich im Falle eines Falles entsprechend zu engagieren. (Wie man dies letztlich technisch löst, weiss ich noch nicht, aber das kann man ja dann überlegen, sofern genug Interesse besteht.)


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Re: Beweise zusammentragen
#1: 28. Februar 2014, 19:04
Nicht nur für den späten Briefversand sind Zeugen nötig, auch für die Strafanzeige wegen Nötigung braucht es Beweise und Zeugen, um belegen zu können, dass BS solche ungerechtfertigten Schreiben verschickt, um die Bürger zu nötigen sich anzumelden oder zu bezahlen.


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themob

Re: Beweise zusammentragen
#2: 28. Februar 2014, 20:07
Um den Poststempel zu "verstecken", greifen heute fast alle Firmen, die sehr viel Post verschicken, auf den Data Matrix Code zurück.

Grundsätzlich gilt. Fristen gelten ab dem Tag an dem der Brief zugestellt wurde.

Die hier beschrieben Vorgehensweise hilft, den Data Matrix Code zu entziffern, nicht nur von Briefen aus Köln.

Damit lässt sich auch nachweisen, wenn der Brief vom 3.3.2014 selbst datiert ist, aber erst am 17.3.2014 eintrifft. Poststempel ist dann meisten so um den 13. - 15.3.2014

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.0.html


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K
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Re: Beweise zusammentragen
#3: 28. Februar 2014, 22:11
Also dieser Code versteckt oder ersetzt ja letztlich nicht den Poststempel! (Aber sehr interessant übrigens, das hatte ich noch nicht gewußt...)
Der Unterschied ist ja, daß der Poststempel drauf kommt, wenn der Brief bei der Post bearbeitet wird - also erst nachdem er tatsächlich aufgegeben wurde. Der Matrix-Code hingegen wird ja zwangsläufig draufgedruckt, bevor er zur Post kommt. Wieviel Zeit da noch vergeht, bevor er den letztlich tatsächlich im "Briefkasten" landet, kann man aber nicht ableiten...

Trotzdem hilft es natürlich ungemein, wenn man das entziffern kann. Denn wenn da in Code und Erstellungsdatum verschiedene Daten aufgedruckt sind, wäre ja schon mal belegt, daß da geschummelt wurde. Ich werde mal versuchen, ob ich das mit dem Auslesen hinbekomme...


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c
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Re: Beweise zusammentragen
#4: 05. März 2014, 21:19
Zumindest mein Widerspruchsbescheid kam als erstes Schreiben vom Beitragsservice, in einem normalen Umschlag aus dem Bürogroßhandel und mit einem richtigen Poststempel versehen, der die typischen 2 Wochen Verzögerung zwischen Briefdatum und Versanddatum dokumentiert.

Gleichzeitig war der Widerspruchsbescheid auch das erste Schreiben, dass von einem echten Menschen bearbeitet wurde und nicht nur Anonym vom Beitragsservice.

Grundsätzlich würde ich mir hier wegen der Fristen keine Sorgen machen. Die Gesetze sagen eindeutig, eine Frist beginnt erst zu laufen, wenn ein Schreiben zugegangen ist. Selbst wenn das enthaltene Schreiben Wochen früher datiert ist.  Und da die Verzögerungen im Postversand bei denen ja schon normal und allgemein bekannt sind, werden die mit dem Argument einer angeblichen Fristversäumnis sowieso nicht durchkommen.

Aber es kann durchaus eine weitere Einschüchterungsmethode des Abzockerservice sein, das Hänschen Klein sich denkt "Au weia, ich hab ja nur noch 2 Wochen für den Widerspruch/die Klage, dass schaff ich nimmer!"


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