Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Unterschreiben?  (Gelesen 1881 mal)

f
  • Beiträge: 1
Unterschreiben?
Autor: 23. Februar 2014, 16:57
Hallo Ihr lieben,
erst einmal schön das es so ein Forum gibt und das man hier Hilfe suchen und auch bekommen kann.

Folgenden Fall habe ich mal gelesen.

Lage Person A: bis zum zum heutigen Tage noch nie in seinem Leben GEZ gezahlt und bekommt schon seit einigen Jahren Hartz 4

Problem Person A: hat schon all die Jahre immer wieder von der Firma B Schreiben mit Anfragen erhalten, jedoch hat Person A jetzt ein Schreiben erhalten in dem steht geschrieben, dass wenn A innerhalb von vier Wochen nicht antwortet, eine Zwangsanmeldung stattfinden würde.


Meldet sich Person A jetzt offiziell an, mit Unterschrift, Kopie des Hartz 4 Bescheides und alles was dazu gehört?

Oder soll A nur bekannt geben das er Hartz 4 bekommt, ohne Anmeldung.
Oder, oder oder.

Und noch was. Wenn man einen Vertrag mit einer Firma hat, oder man etwas kauft, da hat man doch immer ein Rücktrittsrecht oder man kann bei einem Mangel sein Geld zurück oder eine Vergünstigung  verlangen.

Geht das bei der bei der Firma B AUCH?? Sagen wir mal, ein Film gefällt nicht, oder Kinder haben was gesehen im Fernsehn was sie erschreckt hat, oder auch andere Beanstandungen (möchte jetzt nicht alles aufzählen was es da alles geben könnte)

Danke für das Lesen



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Februar 2014, 17:03 von themob«

  • Beiträge: 3.237
Re: Unterschreiben?
#1: 23. Februar 2014, 19:32
Meldet sich Person A jetzt offiziell an, mit Unterschrift, Kopie des Hartz 4 Bescheides und alles was dazu gehört?
Ja. Beglaubigte Kopie oder Original! Wenn Person A sich anmeldet, dann mit dem jetzigen, aktuellen Datum und darauf bestehen, dass dieses Datum zu verwenden ist und nicht ein vom Beitragsservice willkürlich zurückdatiertes Datum. Das machen die sehr häufig zum Nachteil der Beitragszahler. In einem Begleitschreiben muss man denen direkt klarmachen, dass die Wohnung erst seit dem Datum der eigenen Anmeldung eine Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist, sonst hätte man sich schon vorher angemeldet und befreien lassen. Zudem gibt es keinen Paragraphen in deren Gesetz, welches den Beitragsservice zu dieser willkürlichen Rückdatierung ermächtigt. Eigenmächtige Rückdatierung ist Datenmissbrauch laut Datenschutzgesetz.
Zitat
Öffentliche Stellen haften nach dem Prinzip der Gefährdungshaftung, d.h. sie sind gemäß § 8 BDSG bei datenschutzrechtlich unzulässiger oder unrichtiger automatisierter Datenverarbeitung unabhängig von einem eventuellen Verschulden schadensersatzpflichtig.
Zudem haben die keine Beweise, dass eine rückwirkende Anmeldung erforderlich wäre, und andersrum ist man auch nicht in der Beweispflicht. Wer wegen H4 befreit ist, kommt ohnehin nicht auf die Idee, Beweise zu sammeln. Also anmelden zum 01.02.2014 könnte eine Person A machen. Befreiungsantrag mit Anmeldebogen ist bei Banken, Sparkassen und Bürgerbüros erhältlich, im gleichen Brief das Begleitschreiben und H4-Originalkopie mit abschicken und alles per Einschreiben versenden, dann dürfte alles klappen. Befreiungen werden übrigens genau 2 Monate Rückwirkend anerkannt.

Oder soll A nur bekannt geben das er Hartz 4 bekommt, ohne Anmeldung.
Nein.
Und noch was. Wenn man einen Vertrag mit einer Firma hat, oder man etwas kauft, da hat man doch immer ein Rücktrittsrecht oder man kann bei einem Mangel sein Geld zurück oder eine Vergünstigung  verlangen.

Geht das bei der bei der Firma B AUCH?? Sagen wir mal, ein Film gefällt nicht, oder Kinder haben was gesehen im Fernsehn was sie erschreckt hat, oder auch andere Beanstandungen (möchte jetzt nicht alles aufzählen was es da alles geben könnte)

Danke für das Lesen
Das ist kein Vertrag, sondern ein Gesetz, welches sich die örR mithilfe der Politik auf den Leib schneidern ließ. Die sind halt sehr geschäftstüchtig im Umgang mit der Politik, so wie man das sonst nur von italienischen Gesellschaften gewohnt ist.
Die dürfen im gesetzlichen Rahmen alles Senden, aber es ist wirklich fragwürdig, warum man das finanzieren muss.
Wir wehren uns hier gegen den Zwangsbeitrag, wenn die Beiträge für den örR freiwillig gezahlt werden dürfen, verbessert sich hoffentlich auch das Programm.

Viel Glück  ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben