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Autor Thema: unbewohnte Wohnungen  (Gelesen 3303 mal)

w
  • Beiträge: 147
unbewohnte Wohnungen
Autor: 04. Mai 2014, 13:46
Inhaber einer Wohnung ist doch nur, wer in der Wohnung wohnt. Dass man/frau dort gemeldet ist, begründet nur die Vermutung, dass man/frau dort auch wohnt. Angemeldet sein heißt also nicht zugleich tatsächlich wohnen - oder?

Hierzu ein paar Gedanken:
Wenn Person A sich entschließt, für 2 Monate bei Person X zu wohnen - z.B. Probewohnen zum Austesten einer Beziehung oder sowas - und dies dem Beitragsservice meldet, dann ist doch die Wohnung von A in der Zeit nicht bewohnt, wird also nicht "innegehabt" - also kein Beitrag geschuldet.
Person X könnte zudem eine Person des öffentlichen Lebens sein (ist das nicht jede/r ?) und es wäre unter keinen Umständen zumutbar, den Namen von Person X dem Beitragsservice zu melden, weil dieser ja im Auftrag von Rundfunkbetreibern tätig ist und gerade Rundfunkbetreiber ein Interesse daran hätten, öffentlich über das Privatleben von Person X zu berichten etc.
oder:
Person B könnte für 3 Monate verreisen und irgendwo außerhalb des Greifgebietes des Beitragsservice bei Freunden wohnen (z.B. in Luxemburg, da man/frau dort sowieso gelegentlich Finanzgeschäfte tätigen muss). Auch in der Zeit wohnt Person B nicht in der eigenen Wohnung.
oder:
Wegen der akuten Notwendigkeit der Besetzung eines leerstehenden Gebäudes entschließt Person C sich, im Dienste der Allgemeinheit auf unabsehbare Zeit zusammen mit anderen Personen ein Haus zu besetzen und dort zu wohnen.
oder:
Wegen Lärmbelästigung aus dem Fernsehgerät des Nachbarn und der daraus resultierenden Erholungsbedürftigkeit entschließt sich Person D, den Sommer auf einem ruhigen, abgelegenen Campingplatz oder im Zelt im Garten einer befreundeten Person zu verbringen und nicht in der eigenen Wohnung zu wohnen...

Sollten wir nicht alle mehr reisen, öfters mal die Wohnung verlassen, auch mal im Freien campieren und dem Beitragsservice immer schön die Daten melden, damit dieser nicht irrtümlich meint, nur weil man/frau gemeldet ist, wohne er/sie auch?



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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

a

awawaw

Re: unbewohnte Wohnungen
#1: 04. Mai 2014, 14:20
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....

Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Um die Vermutung zu entkräften .... erscheint es sinnvoll den Beweis im Notfall antreten zu können.......
um in dieser Streitfrage beim Verwaltungsgericht nicht den kürzeren zu ziehen.
Wohnung kann beispielsweise nicht bewohnbar sein aufgrund von Schimmelproblemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6650.0


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Re: unbewohnte Wohnungen
#2: 04. Mai 2014, 14:28
Rein rechtlich gesehen sollte es so klappen, so ist es im RBStV vorgesehen. Da nur vermutet wird, wer Beitragsschuldner ist, sollte es ausreichen, wenn man sich abmeldet mit solchen vorgenannten Gründen und dadurch der Vermutung durch melden des Gegenteils einen Gegenbeweis liefert. Dennoch lehnen die das vermutlich ab, man müsste das ganze genauso vor Gericht erstreiten wie bei einen normalen Widerspruchsverfahren. Versuch macht klug, wer die Möglichkeit hat kann es gefahrlos ausprobieren. Als schriftlichen Beweis könnte man eine amtliche Abmeldung vorlegen, damit es ohne Probleme vom Beitragsservice anerkannt wird. Da aber im RBStV diese Regelung so vorgesehen ist, sollte man vor Gericht auch ohne amtliche Ummeldung sehr gute Chancen damit haben. Wäre mal interessant zu erfahren, mit welchen Umständen, Konsequenzen und Kosten eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt verbunden ist, wenn man sich z.B. wieder bei Mama anmeldet.


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g
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Re: unbewohnte Wohnungen
#3: 04. Mai 2014, 21:37
die problematik im system liegt darin, dass das meldegesetz, bzw. die bundesvorgabe <melderechtsrahmengesetz> eine <meldung>, wie wir sie verstehen, nicht vorsieht. Der inhalt des gesetzes sieht vor, dass ein <melden> gleichzeitig ein wohnen ist. Es geht also nicht, sich für eine adresse anzumelden ohne dort zu wohnen.
Um das geschilderte beispiel weiter zu spinnen wäre es richtiger gewesen, für die zwei monate sich an der alten adresse abzumelden und an der neuen anzumelden. Da aber der wohnungseigentümer ja keine kündigung der wohnung bekomment, er aber gegenüber den meldebehörden auskunftspflichtig ist, wird er  -wahrheitsgemäß - darüber auskunft geben, dass der mietvertrag für die wohnung weiterhin besteht, also dort auch jemand wohnt. Das system sieht keinen unterschied zwischen wohnen und dort gemeldet sein.

Wenn meine pläne umgesetzt werden können werde ich genau dies ausprobieren, und wenn esnicht anders gewollt wird werde ich halt <ohne festen wohnsitz>.


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grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

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Re: unbewohnte Wohnungen
#4: 05. Mai 2014, 13:27
Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....

Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Um die Vermutung zu entkräften .... erscheint es sinnvoll den Beweis im Notfall antreten zu können.......
um in dieser Streitfrage beim Verwaltungsgericht nicht den kürzeren zu ziehen.
Wohnung kann beispielsweise nicht bewohnbar sein aufgrund von Schimmelproblemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6650.0

Wer die Wohnung angemietet hat ist selbst bei Schimmelbefall weiterhin Mieter und somit Beitragsschuldner.

Interessant wird es wenn man als "Wohnung" nur einen Briefkasten oder einen Büroservice angemietet hat als ladungsfähige Meldeadresse.

Hier gibt es aber keinen Mietvertrag und somit wohl keine Wohnung.

-- Tom


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