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Autor Thema: Gebühren sparen - mit Nachbar zusammen zahlen?  (Gelesen 2905 mal)

B
  • Beiträge: 13
Hallo zusammen,

ist es möglich, für zwei Wohnungen nur einmal Beitrag zu zahlen? D. h. Person A überweist Person B, der sein Nachbar ist, monatlich die Hälfte der Gebühr und Person B zahlt die Gebühr an die GEZ. Person A denkt das im Einwohnermeldeamt nicht hinterlegt ist, wie viele Wohnungen ein Gebäude besitzt und wer in welchem Stock wohnt!? Sparen beide Personen die Hälfte.

Gruß

Alex


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juli 2013, 20:57 von themob«

R
  • Beiträge: 1.126
Hallo zusammen,

ist es möglich, für zwei Wohnungen nur einmal Beitrag zu zahlen? D. h. Person A überweist Person B, der sein Nachbar ist, monatlich die Hälfte der Gebühr und Person B zahlt die Gebühr an die GEZ. Person A denkt das im Einwohnermeldeamt nicht hinterlegt ist, wie viele Wohnungen ein Gebäude besitzt und wer in welchem Stock wohnt!? Sparen beide Personen die Hälfte.

Gruß

Alex

Gar nicht mal so schlecht die Idee. Und um das dann nachprüfen zu können, ist es erforderlich, das die Ex-GEZ wieder ihrer Schnüffler rausjagt. Und damit sind wir wieder auf dem alten Stand. Da wird dann nicht nach Empfangsgeräten gefahndet sondern nach Wohneinheiten.

Da dann aber gegenüber dem Personenkreis, der ein Einfamilien wohnt, eine Schieflage entsteht, haben wir es dann erneut m. E. mit einer, wie die es nennen, fehlenden Beitragsgerechtigkeit zu tun. Die war ja in deren Augen schon dadurch nicht gegeben, weil so ein paar böse Schlimmlinge sich ihrer Gebührenpflicht entzogen haben oder nur die PC/Radio-Gebühr entrichtet haben.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

B
  • Beiträge: 13
Hallo,


mit welchen Konsequenzen hätte Person A im Ernstfall zu rechnen? Nachzahlen der Gebühren - ok, klar. Strafanzeige o.Ä.?

Gruß

Alex


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 07:55 von themob«

B
  • Beiträge: 13
Aus aktuellem Anlass (Brief vom Beitragsservice: "Bestätigung der Anmeldung") zieht Person A diese Vorgehensweise wieder in Betracht.

Könntet ihr Person A dazu bitte eure Meinung sagen? Auch bezüglich möglicher Konsequenzen?


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2
  • Beiträge: 98
Woher wollen die wissen, ob Person A bei Person B in der Wohnung wohnt oder nicht. Glaube kaum, dass die sich den Aufwand machen das alles vor Ort zu überprüfen. Die sind erst mal froh, wenn sie überhaupt eine Antwort kriegen und für die der Sachverhalt geklärt ist.


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  • Beiträge: 3.235
Weil die das nicht überprüfen können, müssen genaue Angaben gemacht werden, alles andere wäre so, wie die es selber machen: Betrug. Ich weiß aber nicht, ob man Betrüger betrügen darf. Und wenn die Türen ausgehängt sind, ist es eine Wohnung, also immer schön die Türen aushängen und fragen, ob man ein Beweisfoto schicken soll, falls mal jemand nachfragt.
Spass beiseite, sowas kommt zumeist raus, wenn sich Leute verkrachen und Racheakte gestartet werden. Wenn einer den anderen abmeldet mit einem netten Begleitschreiben, hat irgendjemand ein Problem sich zu rechtfertigen.


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