Hallo zusammen,
aufgrund mysteriöser Umstände kam die BAföG Bescheinigung von Peson A (studiert, aktuell Praktikum) nie bei der GEZ an, daher kam nach einigen Wochen die Forderung, die Gebühren zu bezahlen. Das war etwa März/April 2013. Antrag auf Befreiung wurde von Person A vorsorglich und fristgerecht gestellt.
Nach einigem hin und her von Mails schrieb Person A, dass sie bei BAföG eine neue Bescheinigung besorgen würde und sie sich doch bitte gedulden sollten, bis sie diese hat. Es kamen aber weiterhin Zahlungsforderungen, welche sich ständig erhöhten und Person A's Einwände (kein offizieller Widerspruch) wurden nicht weiter beachtet, stattdessen weitere Zahlungsforderungen.
Als Person A von BAföG dann endlich eine Kopie bekommen hatte, was einige Monate gedauert hat, (an die GEZ das Original geschickt mit dem Vermerk, dass es original ist und sie dieses Dokument bitte wieder zurücksenden sollen) bekam Person A eine Befreiung nach erneuter Antragsstellung für den Zeitraum von September bis März, die Zeit dazwischen (Periode zuvor) sollte Person A nach wie vor zahlen.
Hinzu kamen noch Zahlungsforderungen für die Wohnung von Person A's Eltern, die Person A als Zweitwohnsitz hat, die GEZ-Gebühren hierfür zahlen Person A's Eltern aber selbst. Ein Widerspruch wurde dann Anfang Dezember 2013 mit Einschreiben und Rückschein einlegt, kam am 27. Dezember auch an. Widerspruch enthielt, dass seit den Änderungen die GEZ laut Gesetz eigentlich eine Steuer ist, und diese nur vom Land erhoben werden können, demnach widerrechtlich sind.
Eine richtige Antwort kam darauf nicht, aber am 11.01.14 eine Mahnung mit angekündigten Maßnahmen der Eintreibung. Zahlungsfrist bis zur Zwangseintreibung 17.01.14.
Nach zwei vor etwa einem Monat stattgefundenen Telefonaten, die zu keiner Einigung führten, bekam Person A die Schuld an der ganzen Sache und es wurde gesagt, dass rückwirkend keine Befreiung gestellt werden könne.
Person A kann leider nicht beweisen, dass sie die Bescheinigung rechtzeitig nachgesendet hat, nur den Antrag mit dem Hinweis auf den noch kommenden BAföG Nachweis hat die GEZ. Muss Person A jetzt tatsächlich alles zahlen? Lässt sich rückwirkend wirklich nichts mehr machen? Hat Person A keine Option, außer jetzt zu den Betrag zu begleichen?
Viele Grüße,
K765