So wie der Nachbar zu Herrn Y meinte... schaue ich mir mal den "Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15./21. Dezember 2010" an...
Mhhh..§ 7Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung---
(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.
§ 10Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung---
(5) Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des Bescheides die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz (§ 17 der Zivilprozessordnung) des Beitragsschuldners befindet.
(6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitragsschuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können von der zuständigen Landesrundfunkanstalt unmittelbar an die für den Wohnsitz oder den Sitz des Beitragsschuldners zuständige Vollstreckungsbehörde gerichtet werden.
-----------------------------
Der Nachbar von Herr Y meinte ... so wie es aussieht..... Januar bis März .... Infoschreiben .. zahle mal plaplapla,,,,,, wenn nicht gezahlt dann BESCHEID für Januar bis März.... April bis Juni Infoschreiben .. zahle mal plaplapla,,,,,, wenn nicht gezahlt dann BESCHEID für April bis Juni....