Hallo zusammen,
Person A und B wohnen in einer Wohnung und haben bisher keine GEZ bezahlt, da sie keine empfangsbereiten Geräte besitzen.
Die neue Regelung fordert leider geräteunabhängige Gebühren, Person A und B sehen eigentlich nicht ein zu zahlen - da sie die Inhalte nicht nutzen.
Obwohl Person A und B verheiratet sind und den selben Nachnamen tragen, bekamen Person A und B jeweils folgende Schreiben:
19.12.2013: Erinnerung zum neuen Rundfunkbeitrag
"Sollten Sie uns nicht innerhalb von vier Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen..."
25.01.2014: Bestätigung der Anmeldung
"...Daher wurde nun die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen ab 1.1.2013 vorgenommen. Die Beitragsnummer lautet: ..."
1.2.2014: Zahlung der Rundfunkbeiträge
"Ihre Rundfunkbeiträge sind am 15.2.2014 fällig. Bitte zahlen sie den Betrag von 269,70 EUR."
Das Hauptziel von Person A und B ist das Bezahlen unter Vorbehalt für diese eine Wohnung.
Wie gehen die Personen am besten vor?
Variante X
1.) Person A widerspricht der Anmeldung, da Person B der alleinige Mieter gemäß Mietvertrag ist
2.) Person B (Mieter der Wohnung) legt Widerspruch gegen die Anmeldung ein und zahlt die Beiträge unter Vorbehalt
Variante Y
1.) Person A und B ignorieren alle Schreiben
Gibt es zu Variante X Verbesserungsvorschläge?
Was passiert nach Variante Y?