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Autor Thema: Widerspruch schreiben ohne Gebührenbescheid erhalten zu haben?  (Gelesen 2623 mal)

l
  • Beiträge: 17
Hi Ho,

folgende hypothetische Frage: da hat ein Bürger bisher dreimal einen Gebührenbescheid erhalten, jedes Mal einen Widerspruch eingelegt und nun passiert einfach mal gar nichts mehr. Eigentlich werden die Beiträge ja vierteljährlich erhoben, sprich es müßte ja regelmäßig ein weiterer Bescheid eintrudeln. Aber, stellen wir uns mal vor, dem ist nicht so.

Was nun?

Könnte ja sein, daß der bei der Post untergegangen ist. Muß unser Bürger trotzdem prophylaktisch einen Widerspruch schreiben oder sich beim Beitragsservice melden und einen Gebührenbescheid verlangen, weil er ansonsten die Frist versäumt, in der ein Widerspruch abgesendet werden kann?

Fragen über Fragen  :).

Freue mich über alle hypothetischen Antworten!

salü, liligreen


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Keine Panik... ;)
...sondern aufmerksam lesen:

Beitragsbescheid nicht erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7639.msg55668.html#msg55668

Auf einen nicht erhaltenen "Bescheid" braucht (und kann) man also auch gar keinen "Widerspruch" schreiben.


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Ich vermute, die probieren unterschiedliche Strategien aus. Ich (aus Berlin) habe auch 3 Beitragsbescheide erhalten denen ich mit umfangreicher Begründung widersprochen habe, im Januar kam nichts. (Da wäre das 4. Quartal 2013 dran gewesen).

Ein Kollege aus Brandenburg hat bei vergleichbarer Konstellation, aber mit kurzer Widerspruchsbegründung, im Januar eine Vollstreckungsankündigung bekommen - nun hat er eine Antrag auf Vollstreckungsaussetzung beim Verwaltungsgericht Potsdam gestellt.

Vielleicht liegt es daran, dass in Berlin die Vollstreckungsstellen überfordert wären (in Brandenburg wäre die jeweilige Vollstreckungsstelle der Kommune zuständig) oder sie versuchen vermeintlich leichte Opfer mit Vollstreckungsankündigungen zu erschrecken und zum zahlen zu bewegen. Typische Vorgehensweise von dubiosen Inkassobuden. ;)

Meine vorläufige Hypothese ist, dass die Anstalten das Urteil des Bayer. Verfassungsgerichtes abwarten wollen und nicht zum jetzigen Zeitpunkt die Verwaltungsgerichte mit Massenverfahren verstopfen wollen.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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  • Beiträge: 17
Hi Bürger, Hi Redfox,

vielen Dank für eure Antworten!

Unser, im hypothetischen Fall erwähnte, Bürger würde nun also erstmal abwarten.

An andere Leser_innen dieses threads: im Link von Bürger bitte ändern: statt eines "," nach "topic" und vor "7639.msg55668.html#msg55668" müßte ein "=" stehen. Ist wichtig, weil da super Informationen zu finden sind!

Hi Redfox ... ich bin auch aus Berlin, habe die gleichen Erfahrungen, wie du sie schilderst. Frage: kennst du in Berlin einen Stammtisch oder ähnliches, wo sich Leute vom gez-boykott treffen, um Infos auszutauschen, sich gegenseitig unterstützen etc.?

salü, liliygreen


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themob

... ich bin auch aus Berlin, habe die gleichen Erfahrungen, wie du sie schilderst. Frage: kennst du in Berlin einen Stammtisch oder ähnliches, wo sich Leute vom gez-boykott treffen, um Infos auszutauschen, sich gegenseitig unterstützen etc.?

salü, liliygreen

Schau mal hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7939.0.html (mit Mandy Kontakt aufnehmen, in Berlin treffen sie sich regelmäßig) und wenn Du bei FB bist, hier: https://www.facebook.com/groups/RunderTisch.BS/  dort ist es Stol Dti


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  • Beiträge: 17
Hi themob,

thanx für die Info ... gleich Kontakt aufgenommen  :).

salü, lilygreen


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