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Autor Thema: Brief vom Beitragsservice nach einem Jahr  (Gelesen 2113 mal)

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Brief vom Beitragsservice nach einem Jahr
Autor: 01. Februar 2014, 23:01
Guten Abend,

vor wenigen Tagen erhielt mein Mitbewohner B (Hauptmieter) ein Schreiben vom Beitragsservice, in dem es um die Anmeldung geht, rückwirkend zum 01.01.2013. B bezieht allerdings schon seit vor 2013 ALG II und könnte demnach einen Antrag auf Befreiung stellen, doch wie verhält es sich in diesem Fall ? Der Beitragsservice kommt ein Jahr später damit. Vorher gab es nie eine Meldung, dass ab 2013 eine Pflichtzahlung eingeführt wird.
Nun fragen A + B , kann er für den gesamten Zeitraum Befreiung beantragen ? B hat nachweislich ALG II bezogen, das kann aber nicht B Problem sein, wenn die so spät mit ihrer Forderung kommen. Und wo wir schon dabei sind, A las etwas von "Anspruch muss man auch anmelden" in irgendeinem Forum/einer Seite, könnten die jetzt also einfach rückwirkend etwas fordern ?

Freundliche Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2014, 23:21 von Uwe«

  • Beiträge: 3.238
Re: Brief vom Beitragsservice nach einem Jahr
#1: 02. Februar 2014, 01:08
Befreiungen gibt es nur 2 Monate rückwirkend nach Anmeldung und Befreiungsnachweis. Allein das ist schon Grund genug um gegen den RBStV zu klagen. Es kann nicht sein, ist aber so, das haben die sich geschickt ins Gesetz geschmuggelt.


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P
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Re: Brief vom Beitragsservice nach einem Jahr
#2: 02. Februar 2014, 02:00
Weil das Volk bisher leider zu wenig darauf achtet was Politiker versprechen und anschließend machen, und somit die gleichen immer und immer wieder gewählt werden, mangels Alternativen und begünstigt durch ein Wahlgesetz, welches Minderheitenregierungen zuläßt, konnten ein paar wenige Personen in den Landtagen die Zustimmung zu einem Gesetz erteilen, welches hauptsächlich von den Personen, welche am meisten davon profitieren ausgearbeitet wurde, bzw, welches von diesen in Auftrag geben wurde.  -- Wahl, wenn von 100 Wahlberechtigten 60 wählen und eine Partei dann mit 51 % die Mehrheit erreicht, ist das aus meiner Sicht immer noch die Minderheit. Wer % Rechnung versteht, kann mir da folgen. Denn nur 30,6 Personen tragen zu den 51% bei -> 100 - 40 = 60 -> 60 / 100 * 51 = 30,6, aber 69,4 % haben falls jetzt 51% die Mehrheit ist, welche dann regiert, diese nicht gewählt. Aber leider fallen nicht abgegebene Stimmen in Deutschland unter den Tisch, was am Ende dazu führt, dass sich nichts ändert.

Und weil der ÖRF in Deutschland ja keiner richtigen Kontrolle unterliegt, können solche Reformen durch geführt werden.
Und weil, dass ein Gesetz ist, welches formal zunächst Gültigkeit erlangt hat, muss dieses nur veröffentlicht werden. Eine weitere Information dazu bedarf es in Deutschland nicht. Auch wenn es zunächst schwer zu verstehen ist. Service sieht da an sich anders aus, ist aber nicht gewollt.

Aber jetzt nach ca. 13 Monaten seit der Änderung werden etwas mehr Personen wach und fangen an Fragen zu stellen. Noch ist es nicht zu spät.

Wiederspruch einlegen, Reaktion abwarten, falls Ablehnung kommt Klage einreichen. Je mehr Klage einreichen umso ehr wird sich vielleicht etwas ändern.

Weitere Personen im persönlichen Umfeld aufklären, warum Zahlung einstellen hilfreich und richtig ist.


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