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Autor Thema: Überschneidung Anmeldung/Zwangsanmeldung  (Gelesen 1447 mal)

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Überschneidung Anmeldung/Zwangsanmeldung
Autor: 31. Januar 2014, 14:03
Hallo liebe Leute,

Ich habe mal eine Frage zu einem Fall:

Angenommen zwei Personen, verheiratet, beziehen eine Wohnung im Frühjahr 2013. Jeder von beiden bekommt jeweils ein Schreiben der GEZ, was ignoriert wird. Danach herrscht Ruhe.
Im Januar diesen Jahres entscheidet sich der Mann, Person A, seine Familie nun doch anzumelden. Das Ehepaar ist zu der Zeit im Urlaub und hat seit 2 Wochen die Post nicht geöffnet.
Person A meldet also im Urlaub per Internet die Familie zum 1.Januar 2014 an. Beim Nachhausekommen liegt ein Schreiben im Briefkasten, dass noch vor Anmeldung durch Person A eingegangen sein muss. In dem Schreiben wird davon gesprochen, dass sowohl Person A, als auch Person B nun zwangsangemeldet wurden und beide (!) einen dreistelligen Betrag nachzuzahlen haben. Da Person A sich (wenn auch erst nach Eingang des Schreibens) aber bereits angemeldet hat, wird das Schreiben ignoriert.
Nun bekommt Person A ein weiteres Schreiben in dem seine Anmeldung abgelehnt wird, da bereits ein Konto besteht und er wird aufgefordert den ausstehenden, dreistelligen Betrag nachzuzahlen. Aber was ist nun mit Person B, die ja auch so ein Schreiben bekommen hat?
Müssen nun beide Einspruch einlegen?

Mag sein dass der Fall nun arg konstruiert klingt, aber da es nichts gibt was es nicht gibt, sollte man ihn hypothetisch doch mal durchkauen :)


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2014, 14:11 von Liger«

  • Beiträge: 3.238
Ignoriere diese Schreiben, die haben wichtigeres zu tun und schaffen die Zuordnung nicht so schnell. Es kommt aber nichts nach, die gleichen das noch ab. Ein normaler Beitragsbescheid auf die Anmeldung ist die Folge, darauf muss man reagieren, zahlen oder widersprechen.


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