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Autor Thema: Kampf gegen Zwangsgebühr versus Befreiung  (Gelesen 1454 mal)

K
  • Beiträge: 2
Kampf gegen Zwangsgebühr versus Befreiung
Autor: 29. Januar 2014, 21:22
Person A hat einen ersten Brief vom Beitragsservice erhalten. Sie bezieht derzeit ergänzende Sozialleistungen und könnte mit der Anmeldung einen Antrag auf Befreiung stellen. Automatische Befreiung gibt es nicht, befreit wäre sie nur, wenn sie anmeldet und Befreiung beantragt.
Sie befürchtet nun, das Anmelden und Befreien könnte ihr eventuell den Rechtsweg vereiteln. Denn sie möchte sich prinzipiell gegen die Zwangsgebühr/Zwangsanmeldung wehren.
Andererseits möchte sie keine Schulden nebst Vollstreckungsmaßnahmen riskieren.
Welches Vorgehen wäre ihr zu raten?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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t

themob

Wenn es der erste Brief ist, erreicht Person A sein Ziel ganz automatisch.

Eine Befreiung gilt für die Zukunft. Zahlungsaufforderungen werden kommen für die Zeit ab 1.1.2013 - letzter Monat vor Befreiung.

Somit ergibt sich der Weg, die entsprechenden eingehenden Schreiben für die Forderungen abzuheften, erst wenn der Beitragsbescheid mit Rechtsbehelf kommt, mit Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu reagieren.

Wenn Person A alles richtig macht, dürfte es alles in allem etwa 6 - 12 Monate dauern, bis über seinen Einzelfall entschieden ist, die zu Schulden führen können.

Vollstreckungsmaßnahmen lassen sich durch Ratenzahlung umgehen, im Fall der Fälle. Dazu muss man auch nicht warten bis diese eingeleitet werden. Da viel Wasser bis dahin den Bach runterläuft (Urteil/Beschluss im eigenen Verfahren) würde ich Person A den Tip geben, jeden Monat 10 - 15€ auf die Seite zu legen.

Jeden Monat, den Person A länger wartet mit dem Befreiungsantrag, würde den Betrag erhöhen, sollte Person A den Rechtsstreit verlieren. (Rausziehen lassen könnte es sich wenn man den Weg der Instanzen geht, was aber je nach Begründung/Argumentation in diesem Fall schwer wird, da abhängig von PKH Zusage)

Wer weiß was bis dahin alles passiert ist zum Thema durch Urteile - Beschlüsse - Evaluierung - Novellierung



Person A hat einen ersten Brief vom Beitragsservice erhalten. Sie bezieht derzeit ergänzende Sozialleistungen und könnte mit der Anmeldung einen Antrag auf Befreiung stellen. Automatische Befreiung gibt es nicht, befreit wäre sie nur, wenn sie anmeldet und Befreiung beantragt.
Sie befürchtet nun, das Anmelden und Befreien könnte ihr eventuell den Rechtsweg vereiteln. Denn sie möchte sich prinzipiell gegen die Zwangsgebühr/Zwangsanmeldung wehren.
Andererseits möchte sie keine Schulden nebst Vollstreckungsmaßnahmen riskieren.
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K
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Zitat
Wenn es der erste Brief ist, erreicht Person A sein Ziel ganz automatisch.
Ja eben nicht automatisch, weil die Befreiung ja beantragt werden muss. Wenn Person A einfach nicht reagiert, kann die Befreiung nicht erfolgen und es sammeln sich Schulden an.


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