(2) Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Zulassung auf den Beitragsschuldner endet.
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Mein Nachbar sprach in ähnlicher Situation zu seinem Neffen: Liegt gegen A ein vollstreckbarer Beitragsbescheid vor... dumm gelaufen.
Wenn nicht..... könnte A sich tot stellen bis Beitragsbescheid eintrifft und reagiert dann mit Widerspruch wegen Verfassungswidrigkeit ( alles andere macht keinen Sinn warf sein Schwager in der Situation ein..."habe mich vergessen abzumelden etc...ist belanglos ).
Motto - Angemeldet in Wohnung - Zahlungspflichtig