Da ist ja noch kein Kind in den Brunnen gefallen.
Einfacher Fall , falls Person A bisher noch keinen einzigen Brief bekommen hat und jetzt erstmalig direkt so etwas wie eine Mahnung oder ähnliches, welches sich auf einen tatsächlichen "Bescheid" mit Rechtsbelehrung bezieht, bei welchem eine mögliche Frist abgelaufen sein könnte, naja dann ist es im einfachen Fall so, dass Person A den Nachweis sehen möchte, dass Ihr, also der Person A der Bescheid "tatsächlich" zugestellt wurde, falls das die zusendende Stelle nicht nachweisen kann, dann hat Person A die Möglichkeit, das Ganze in den vorherigen Stand zurück setzen zu lassen, auf Deutsch den entsprechenden Bescheid mit neuem Datum zu erhalten, gegen diesen Bescheid kann dann mit aktueller Frist Wiederspruch eingelegt werden. -> was folgt sind Ablehnung -> und Möglichkeit der Klage von Person A
Wichtig ist, das Person A aktuell weiß, wie der Stand ist. Also welches Schreiben tatsächlich erhalten wurde.
Die anderen Fragen, was da kommt, bzw. wie sich als Student zu verhalten am besten möglich ist, sollte mit der Suchfunktion hier bereits zu finden sein.
Wobei doch solche Wohnungen in Wohnheimen, kann Person A prüfen, ob diese Art der Unterbringung (Gemeinschaftsunterkunft) überhaupt den Begriff Wohnung nach dem Rundfunkvertrag erfüllt, sollte das nicht der Fall sein, einfache Möglichkeit, der Antwort, dass für diese Art der Unterbringung, keine Wohnung nach diesem Vertrag vorliegt, weil zum. Beispiel, kein eigener Zugang oder ähnliches vorliegt, bzw. diese nur durch andere Wohnungen betreten werden könnte, etc. sollte Person A mal prüfen. Der Begriff Wohnung ist ja nicht erschöpfend und abschließend in diesem Vertrag gelöst, sondern etwas wie Gummi. Vergleiche Einfach die Definition von Wohnung und der beschriebenen Ausnahme möglicherweise erfüllt die Unterkunft ja bereits die Ausnahme.
Möglicherweise bekommt Person A ja da zu völlig unrecht Post, weil wenn keine Wohnung, wozu dann Beitrag.