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Autor Thema: Bis jetzt jedes Schreiben ignoriert..  (Gelesen 2632 mal)

H
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Bis jetzt jedes Schreiben ignoriert..
Autor: 28. Januar 2014, 22:34
Hallo,
mal angenommen Person A hat die Umstellung von GEZ auf Rundfunkgebühr verpasst und bis jetzt, nach alter Gewohnheit, jeden Brief ohne zu öffnen direkt in die Tonne geworfen. Wenn Person A jetzt bemerken würde das es auf einmal ernster zugeht und nach alldem was er gelesen hat, die Fristen für den Widerspruch etc. wahrscheinlich verpasst hat, was würde jetzt auf ihn zukommen bzw. sollte er jetzt etwas unternehmen?
Davon ausgehend nehmen wir mal an das Person A, Student ist mit Bafög Negativbescheid (aufgrund das er EU Ausländer ist und keine 5 Jahre am Stück in Deutschland lebt) und sein Einkommen von den Eltern bezieht, das in der Tat niedriger ist als die "vorgegebenen" Lebenshaltungskosten. Desweiteren soll er in einer 3er WG im Studentenwohnheim wohnen wo die Briefkästen keine Namen sondern Nummern haben und die Rundfunkgebühr Briefe ankommen ohne Adresszusatz (Wer hätte Schuld wenn mal ein Brief nicht ankommen sollte in diesem Fall?).


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Re: Bis jetzt jedes Schreiben ignoriert..
#1: 29. Januar 2014, 04:00
Da ist ja noch kein Kind in den Brunnen gefallen.

Einfacher Fall , falls Person A bisher noch keinen einzigen Brief bekommen hat und jetzt erstmalig direkt so etwas wie eine Mahnung oder ähnliches, welches sich auf einen tatsächlichen "Bescheid" mit Rechtsbelehrung bezieht, bei welchem eine mögliche Frist abgelaufen sein könnte, naja dann ist es im einfachen Fall so, dass Person A den Nachweis sehen möchte, dass Ihr, also der Person A der Bescheid "tatsächlich" zugestellt wurde, falls das die zusendende Stelle nicht nachweisen kann, dann hat Person A die Möglichkeit, das Ganze in den vorherigen Stand zurück setzen zu lassen, auf Deutsch den entsprechenden Bescheid mit neuem Datum zu erhalten, gegen diesen Bescheid kann dann mit aktueller Frist Wiederspruch eingelegt werden. -> was folgt sind Ablehnung -> und Möglichkeit der Klage von Person A

Wichtig ist, das Person A aktuell weiß, wie der Stand ist. Also welches Schreiben tatsächlich erhalten wurde.

Die anderen Fragen, was da kommt, bzw. wie sich als Student zu verhalten am besten möglich ist, sollte mit der Suchfunktion hier bereits zu finden sein.

Wobei doch solche Wohnungen in Wohnheimen, kann Person A prüfen, ob diese Art der Unterbringung (Gemeinschaftsunterkunft) überhaupt den Begriff Wohnung nach dem Rundfunkvertrag erfüllt, sollte das nicht der Fall sein, einfache Möglichkeit, der Antwort, dass für diese Art der Unterbringung, keine Wohnung nach diesem Vertrag vorliegt, weil zum. Beispiel, kein eigener Zugang oder ähnliches vorliegt, bzw. diese nur durch andere Wohnungen betreten werden könnte, etc. sollte Person A mal prüfen. Der Begriff Wohnung ist ja nicht erschöpfend und abschließend in diesem Vertrag gelöst, sondern etwas wie Gummi. Vergleiche Einfach die Definition von Wohnung und der beschriebenen Ausnahme möglicherweise erfüllt die Unterkunft ja bereits die Ausnahme.

Möglicherweise bekommt Person A ja da zu völlig unrecht Post, weil wenn keine Wohnung, wozu dann Beitrag.


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Re: Bis jetzt jedes Schreiben ignoriert..
#2: 29. Januar 2014, 04:17
Danke für deine ausführliche Antwort.
Also Person A würde nur die Möglichkeit bleiben zu sehen was im nächsten Brief (falls er diesen erhält) drin steht und des weilen sich über weitere Möglichkeiten zu informieren wie er vom Beitrag befreit werden könnte bzw. Widerspruchs/Klagegründe herauszusuchen..


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Re: Bis jetzt jedes Schreiben ignoriert..
#3: 29. Januar 2014, 04:58
ungefähr genau das, weil scheinbar besteht ja keine Befreiungsmöglichkeit als Student wenn Person A kein Bafög bekommt.

Das ist unter Umständen schon ein erster Grund für eine Klage:

Sollte das Einkommen von Person A unter dem Einkommen von einer real vorhandenen Person B, welche ein Student mit Bafög, und wegen dem Bafög Erhalt eine Befreiung vom Rundfunk erhält, liegen zeigt es sich so, dass dieser Rundfunkbeitrag für Person A schon genau aus diesem Grund eine Benachteiligung darstellt. --> Solche Gründe werden hier in anderen Beiträgen auch schon verdeutlicht, zu finden über Suchfunktion.

Wenn Person A, also nicht zahlen möchte, weil das z.B. gar nicht möglich ist, dann bleibt halt nur, Wiederspruch, welcher jedoch nur Sinn macht gegen einen Beitragsbescheid, diesen bekommt Person A, a), wenn Person A sich anmeldet und lange nicht zahlt, oder b), irgendwann automatisch (nach einer Zwangsanmeldung, und lange nicht zahlen)

beim Fall b), kommen zur Forderung der Rundfunkanstalt, also der Zusteller des Bescheids, noch ein paar Aufschläge pro Bescheid 8,-  € fürs nicht rechtzeitige Anmelden und allgemeiner Zinsverzug in Höhe von ca. 4-6 % vom zu zahlenden Grundbetrag, die Höhe kann ich nicht genau angeben, da mir unbekannt ...

Sowie halten die Anstalten es sich noch offen bis zu 1000,-€ Ordnungsgeld zu erpressen, dass ist nach bisherigem Wissen des Forums aber ein hole Drohung und noch in keinem Fall passiert


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