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Autor Thema: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht  (Gelesen 57182 mal)

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  • Beiträge: 2
Erwarte nichts, aber erhoffe das Beste, sollte hier das Motto der Stunde sein.

So ist es!

Und lasst uns an die gute alte Zeit erinnern, als der Herr von der GEZ noch persönlich an der Türe klopfte, wir ihn nicht hinein gelassen haben,
und wussten... dass uns nichts passieren kann ;D


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  • Beiträge: 1.126
Die Regelung kann sehr wohl gekippt und eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gefordert werden. Denn lustig so weiter zu machen ist dann auch keine Lösung.

Dass die damit jedoch zu Unrecht eingezogenen Abgaben auch denen erstattet werden, die nicht geklagt haben, wie z. B. im der Angelegenheit "Entfernungspauschale", dürfte wohl ewiges Wunschdenken bleiben.


Der Idealfall für Karlsruhe wäre, wenn Bayern zurückrudern muss, weil Herr Geuer und Rossmann gewinnen. Das wäre dann eine zwar erzwungene aber immerhin auch politische Lösung. Die Bayern müssten den schändlichen 15. RÄStV kündigen und damit wären wir wieder beim alten Vertrag, weil der ganze Mist damit komplett gekippt wird.

Damit würden dann mikertis Träume wieder wahr. ;)  :laugh: Koch schon mal Kaffee für den netten Mann von der GEZ.

Um  den Traum zu verwirklichen, auf dem Areal am Freimersdorfer Weg ein Biotop anzulegen oder daraus eine Kurzumtriebsplantage zu machen, müssen wir dann allerdings weiter kämpfen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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urm

  • Beiträge: 4
Hi,

wie ist das nun?

Kann man zu der Gerichtsverhandlung einfach hingehen und zuhören? War bisher noch nie in einem Gericht.



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  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Ich auch nicht , wäre mein erstes Beiwohnen bei einer Gerichtsverhandlung , schon allein daher wird es doppelt interessant.
Diese heiße Verhandlung ist öffentlich , also nicht nur für direkt betroffenes , ausgewähltes Publikum. Und es gilt auch hier wie überall , zeitiges Kommen sichert die besten Plätze. Und die sind sicher nicht unbegrenzt vorhanden , das Interesse ist groß. Es wäre daher auch auf eine eventuell vorhandene VIP-Tür zu achten  , welche die real freien Plätze dezimieren könnte.
-- 80335 München , Prielmayerstr.7 , Sitzungssaal 134 , Beginn 10.00 Uhr


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  • Beiträge: 98
Steht eigentlich schon fest, welcher Richter am 25.03. "richten" wird oder wird das erst kurz vorher bekannt gegeben? Wie läuft das normalerweise ab? Wer bestimmt, welcher Richter zuständig ist?

Wird der Richter selbst sein "Vorab"-Urteil schon vorher wissen oder entscheidet er ganz unabhängig während der Verhandlung, wie er urteilt? Spielen private/persönliche Meinungen zu einem Thema da auch eine Rolle? Sind ja auch alles nur Menschen.


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  • Beiträge: 86
Die Begründung "Vollzugsdefizite" ist ja hahnebüchen! Was  ist da Gegenteill von Defizit?--> Überschüsse!
Es entstehen jetzt also Vollzugs-Überschüsse.


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

 
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