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Autor Thema: Zwangsanmeldung trotz vorhandenem Gebührenkonto  (Gelesen 1335 mal)

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Hallo Community,

ich habe mir mal ein spezielles konstrukt ausgedacht:

wie sollte man reagieren wenn man bereits ein gebuehrenkonto hat, welches auch entsprechend ausgelichen wird, dann aber zwangsweise noch einmal angemeldet würde?

gehen wir davon aus das man einzelunternehmer ist und in seine büroräume zieht. wenn dann für die büroräume als niederlassung bereits beiträge gezahlt würden wie sieht es dann aus wenn der einzelunternehmer dann einfach zwangsangemeldet würde und auf einmal gebühren bescheide unter einer anderen kundennummer bekommen würde?

wie sollte man dann reagieren?

grüße
01115


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s
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Mit den Beiträgen des Unternehmens ist nicht die Wohnung des Inhabers abgegolten.
Umgekehrt kann es allerdings sein, dass das Unternehmen weniger zahlen muss, wenn sich die Geschäftsräume in der Privatwohnung befinden.


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