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Autor Thema: Ohne konto nix bezahlen  (Gelesen 5703 mal)

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Ohne konto nix bezahlen
Autor: 15. Februar 2014, 21:56
Eine Person ist zwangsangemeldet worden und soll zahlen aber diese Person besitzt gar kein Bankkonto......was nun?
Diese Person lebt mit einen anderen Person fest zusamen, diese hat zwar ein Bankkonto ist aber nicht bei der GEZ angemeldet worden.
Ein gemeinsames Bankkonto gibt es nicht.
Zwangsangemeldete Person hat kein Bankkonto und kann nicht zahlen.
Andere Person kann zahlen ist aber nicht bei GEZ angemeldet und will sich auch nicht anmelden.


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chevignon

Re: Ohne konto nix bezahlen
#1: 17. Februar 2014, 19:01
Die grundlegende Frage ist ja erstmal: Möchte Person A zahlen oder will sie verweigern ?

Falls Person A zahlen will, würde ich mich mit denen in Verbindung setzen und fragen, wie jetzt verfahren werden soll.
Soweit ich informiert bin, akzeptiert der Beitragsservice nämlich nur Banküberweisungen.
Da es aber keine Kontopflicht gibt, müssten sie Person A auf jeden Fall auch eine andere Zahlugnsmöglichkeit einräumen.

Falls Person A verweigern will, dann rate ich zum studieren des Forums über die vielzähligen Möglichkeiten.


PS: Was mir gerade noch einfällt: Bargeld ist übrigens gesetzliches Zahlungsmittel. Die sind also zur Annahme davon verpflichtet.
Bei Überweisungen sieht das schon wieder anders aus. Das sogenannte Buchgeld wird akzeptiert, ist aber kein gesetzliches Zahlungsmittel.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2014, 19:14 von chevignon«

  • Beiträge: 86
Re: Ohne konto nix bezahlen
#2: 17. Februar 2014, 20:21
Meine Bank verlangt 5€ Gebühr für Bareinzahlung.


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Re: Ohne konto nix bezahlen
#3: 17. Februar 2014, 20:56
Die GEZ sagt dazu einfach fi... euch:

Die neue Rundfunkgebühr bringt, gewissermaßen nebenbei, einen zusätzliche Zwang für die Bürger mit sich: Im Paragraph 10 der bisher nur vom MDR veröffentlichten „Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ wird die Bezahlung geregelt.

Hier heißt es:

§ 10
Zahlungen
(1) Der Beitragsschuldner hat die Rundfunkbeiträge auf seine Gefahr auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio bei Banken oder Sparkassen zu leisten.
(2) Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:
1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA Basislastschrift,
2. Einzelüberweisung,
3. Dauerüberweisung.
(3) Die Kosten der Zahlungsübermittlung einschließlich eventueller Rücklastschriftkosten hat der Beitragsschuldner zu tragen.
(4) Der Beitragsschuldner ist verpflichtet, die von ihm zu Lasten seines Bankkontos geleisteten Zahlungen der Rundfunkbeiträge zu überprüfen und etwaige Einwendungen geltend zu machen.

Eine Einzahlung in bar oder per Scheck ist nicht möglich, bestätigt eine WDR-Sprecherin den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.

Damit führt die GEZ-Nachfolge zu einer Verpflichtung für die Bürger, bei irgendeiner Bank ein Bankkonto zu führen. Dies ist insofern interessant, als dass es eine solche Verpflichtung bisher in Deutschland nicht gegeben hat. Diese betrifft jeden, der eine Wohnung hat. Außerdem betrifft es Nicht-Deutsche, die in Deutschland eine Wohnung haben.



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Re: Ohne konto nix bezahlen
#4: 18. Februar 2014, 00:42
Man kann den Beitragsservice einfach mal fragen wie die sich das vorstellen, wenn man kein Konto hat, weil man den Banken nicht traut, kein Geld hat für ein Konto und aus krimineller Energie ein Konto missbrauchen würde oder ähnliche haarstäubende Ausreden hat, um keinesfalls ein Geldinstitut aufzusuchen. Ich vermute, die schicken dann regelmäßig einen Gerichtsvollzieher vorbei, kostenpflichtig natürlich. Mit nichtvorhandenem Konto kommt man da nicht weiter, als Klagegrund sollten die althergebrachten Grundgesetzverstöße ausreichen, garniert mit dem Steuer-Argument.


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chevignon

Re: Ohne konto nix bezahlen
#5: 18. Februar 2014, 03:31
Ich halte den Überweisungszwang rechtlich absolut fragwürdig.

Folgendes spricht dagegen.

1. es gibt keine Kontopflicht in Deutschland
2. Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel
3. Eine Einzahlung von Bargeld zur Überweisung würde das ganze nur in Buchgeld verwandeln. Und Buchgeld ist kein gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel...im Zweifelsfall hat man ja nichtmal Anspruch auf das Buchgeld auf seinem Konto.

In würde das in einem Schreiben an die auch GENAU SO argumentieren.

Obwohl ich Roggi Recht gebe, dass die Grundgesetzverstöße bei einer Klage wesentlich mehr Fundament hätten.



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