Wenn A gezahlt hat, dann kann er das normalerweise auch belegen. Der Wohnort vor 2013 ist eigentlich nicht relevant, weil die GEZ so nett war, die Beiträge vor 2013 zu erlassen.
Wenn A 2013 für eine Wohnung (bei seinen Eltern) gezahlt hat, seine Eltern aber auch gezahlt haben, dann hat die GEZ ab 2013 doppelt kassiert. Das würde ich entsprechend angeben. A sollte also darum bitten, daß diese doppelt gezahlten Beiträge auf A's eigentliche Wohnung umgebettet werden und darum, in Zukunft für die neue Wohnung Beiträge zu erheben.
Telephonisch oder per Mail würde ich das nicht machen, höchstens, um mal zu sondieren.
Alles andere mindestens schriftlich, am besten mit Kopie und Einschreiben.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.