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Autor Thema: WG-Bewohner  (Gelesen 3257 mal)

Z
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WG-Bewohner
Autor: 22. März 2014, 16:52
Nehmen wir einmal eine fiktive Wohngemeinschaft, bestehend aus A, B und C.
Alle haben vom Hauptmieter H, der sich ins Ausland verkrümelt hat und natürlich unmöglich zu kontaktieren ist, je ein Zimmer mit Bad- und Küchennutzung gemietet.
Jedes WG-Mitglied hat also einen Untermietvertrag mit H.
Jeder WG-Bewohner für sich bewohnt doch baurechtlich keine Wohnung, oder?
Klar, daß H jetzt den schwarzen Peter hat, aber den kriegen die ja eh nie...

Was haltet Ihr von dem Konstrukt, oder gibts hier einen Denkfehler?


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Re: WG-Bewohner
#1: 23. März 2014, 03:38
Kein Denkfehler zu finden.
Einer muss trotzdem zahlen, die anderen melden sich auf diesen an. Da ist Ärger vorprogramiert, wer soll bezahlen? Haltet euch ans Gesetz, dann braucht ihr den Beitrag auch nicht mühsam teilen. Falls H den Zahlemann machen soll, braucht man dessen Beitragsnummer, um sich auf ihn anmelden zu können. Wenn er weg ist, könnte es passieren, dass die anderen zahlen müssen, weil bei ihm nichts zu holen ist.


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Re: WG-Bewohner
#2: 24. März 2014, 00:22
Nicht "könnte" passieren, genauso würde es mit Sicherheit kommen-->

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §2 Abs.3 Satz1:
"Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend §44 der Abgabenordnung."

Allgemein informativ zur "gesamtschuldnerischen Haftung" siehe hier: https://dejure.org/gesetze/AO/44.html


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Re: WG-Bewohner
#3: 24. März 2014, 12:24
Ein durchaus interessanter Fall. Wenn H auch unter dieser Adresse tatsächlicn wohnen würde und A,B und C für ihre Zimmer die GEZ-Definition für eine Wohnung nicht erfüllen würden (auf deren Homepage ist das ja definiert was für die eine "Wohnung" ist), wären A,B und C sicher aus dem Schneider. Wenn H aber nicht mehr dort wohnt, werden die sicher versuchen von A,B und C das Geld zu bekommen.
Ich würde ab dem Zeitpunkt wo ihr die Beitragsbescheide erhaltet, diesen jeweils widersprechen und vortragen, das ihr nach GEZ Definition nicht in einer Wohnung wohnt und daher keine Beitragsschulder sein könnt und auf den Wohnungsinhaber H verweisen. Meiner Meinung nach ist aber nur H der Beitragsschuldner, egal wo der sich gerade aufhält.


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Re: WG-Bewohner
#4: 25. März 2014, 20:05
ALLE dort gemeldeten Personen sind Beitragsschuldner. Jeder der irgendwo Melderechtlich erfasst ist wird Angeschrieben und soll sich entweder selbst anmelden oder die Teilnehmernummer des Gesammtschuldners nennen. damit stehen dann alle Bewohner der WG auf einem Zettel und die mahnen / klagen ihr Geld so lange von allen Bewohnern ein bis sie es haben. Wenn der Aktuelle Gesammtschuldner nicht reagiert ist eben der nächste dran...




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Re: WG-Bewohner
#5: 27. März 2014, 21:25
Die Frage ist aber, ob der Untermieter qua Definition auch Beitragsschuldner ist.
Er bewohnt ja nicht die ganze Wohnung, sondern nur einen Teil.
Es heißt ja nur, es wird vermutet, daß ein gemeldeter auch Beitragsschuldner ist.
Wer nimmt das mal richtig auseinander?


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Re: WG-Bewohner
#6: 27. März 2014, 21:43
Das Problem ist die Pfändung. Wenn der Vermieter nicht auffindbar ist, seine Wohnung oder sein Konto sind immer auffindbar und darum ist was Pfändbares vorhanden. Die Schulden lösen sich nicht in Luft auf.
Eine WG ist gesamtschuldnerisch Haftbar. Auch wenn es damit noch keine Erfahrung gibt, aber wer sich freiwillig anmeldet ist selber schuld.
Da nur der Wohnungsinhaber sich beim Beitragsservice melden muss, brauchen die anderen sich nicht melden, sie sind nur Mitbewohner. Sie sind keine Wohnungsinhaber und keine Beitragsschuldner.


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