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Autor Thema: Bitte um Hilfe!  (Gelesen 1372 mal)

N
  • Beiträge: 2
Bitte um Hilfe!
Autor: 11. Juni 2014, 06:34
Guten Morgen zusammen,

ich habe das Netz schon nach einer Lösung eines hypothetischen Falls  durchsucht allerdings nichts passendes gefunden, ich würde mir wirklich freuen wenn mir jemand helfen könnte, da ich in diesem "Dschungel" den Überblick verloren habe.

Zur Situation:

Person A und V wohnen zusammen in einer gemeinsamen Wohnung. Die Briefe wurden von der GEZ (leider) fleißig ignoriert.   A und V haben bereits eine Beitragsnummer von der GEZ. Nun war es so, dass A vor zwei Wochen, die fällige Gebühr brav bezahlt hat, da beide gemerkt haben, dass das ignorieren auf Dauer nicht die beste Lösung ist.  V hat der GEZ daraufhin via Post (und Einschreiben Rückschein!) mitgeteilt, dass A bereits für die gemeinsame Wohnung gezahlt hat.

Nun erhält V am 01.06. trotzdem noch einen Brief, indem die Gebühren von 323,64EUR gefordert werden. Mit dem Satz: "Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird."

V ist nun verwirrt, weshalb es wieder eine Zahlungsaufforderung bekommt, obwohl A schon gezahlt hat und V auch dies der GEZ mitgeteilt hat.

Soll V nun:
- Widerspruch einlegen?
- Den Brief ignorieren?
- Nochmals drauf hinweisen, dass A für die gemeinsame Wohnung bereits gezahlt hat?


Kann man den Widerspruch bzw. die Antwort auch via Mail versenden? V hat nämlich nicht schon wieder Lust 5 Euro für den Brief (Einschreiben Rückschein) zu bezahlen.


Ich würde mich sehr über einen Rat freuen!

Ich bedanke mich schonmal vielmals und wünsche einen schönen Start in den Tag! :)


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2014, 06:58 von René«

G
  • Beiträge: 47
Re: Bitte um Hilfe!
#1: 11. Juni 2014, 07:19
Hallo!


Erstmal durchatmen  ;)

Das Schreiben vom 01.06.2014 ist kein Gebühren-/Beitragsbescheid, gegen den Widerspruch eingelegt eingelegt werden muss. Ein Bescheid kommt immer mit Rechtsbehelfsbelehrung! Und nur dann muss man reagieren!

Das vorliegende Schreiben könnte man also quasi als Androhung eines solchen Bescheides deuten, es hat aber selbst keine justizielle Kraft. 

Wenn Person A nun vor 2 Wochen gezahlt hat, dann kann es sein, dass der BS einfach etwas langsam mit der Koordination war.
Person V könnte entweder das Schreiben einfach ignorieren und erst bei Zustellung eines Bescheids per Widerspruch auf Person A verweisen, oder schlicht gleich nochmals direkt drauf hinweisen, dass Person A schon Beitragszahler ist (unabhängig davon, ob Person A nun zahlt oder nicht zahlt).

Da es mir zumindest sicherer wäre den Brief zu unterschreiben, würde ich von e-mail absehen.
Da es aber keinerlei rechtliche Konsequenzen hätte, wenn das Hinweisschreiben nicht einträfe, könnte Person V es auch als normalen Brief senden und sich die Portokosten des Einschreibens für einen eventuellen Widerspruch eines Bescheides aufheben.
Mit dem Hinweis auf Person A als Zahler sind dem BS allerdings ziemlich die Hände gebunden - selbst nach deren verquertem Rechtsdenken.

Beste Grüße!


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N
  • Beiträge: 2
Re: Bitte um Hilfe!
#2: 11. Juni 2014, 22:15
Vielen Vielen Dank für deine schnelle Antwort! :)



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