Guten Morgen zusammen,
ich habe das Netz schon nach einer Lösung eines hypothetischen Falls durchsucht allerdings nichts passendes gefunden, ich würde mir wirklich freuen wenn mir jemand helfen könnte, da ich in diesem "Dschungel" den Überblick verloren habe.
Zur Situation:
Person A und V wohnen zusammen in einer gemeinsamen Wohnung. Die Briefe wurden von der GEZ (leider) fleißig ignoriert. A und V haben bereits eine Beitragsnummer von der GEZ. Nun war es so, dass A vor zwei Wochen, die fällige Gebühr brav bezahlt hat, da beide gemerkt haben, dass das ignorieren auf Dauer nicht die beste Lösung ist. V hat der GEZ daraufhin via Post (und Einschreiben Rückschein!) mitgeteilt, dass A bereits für die gemeinsame Wohnung gezahlt hat.
Nun erhält V am 01.06. trotzdem noch einen Brief, indem die Gebühren von 323,64EUR gefordert werden. Mit dem Satz: "Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird."
V ist nun verwirrt, weshalb es wieder eine Zahlungsaufforderung bekommt, obwohl A schon gezahlt hat und V auch dies der GEZ mitgeteilt hat.
Soll V nun:
- Widerspruch einlegen?
- Den Brief ignorieren?
- Nochmals drauf hinweisen, dass A für die gemeinsame Wohnung bereits gezahlt hat?
Kann man den Widerspruch bzw. die Antwort auch via Mail versenden? V hat nämlich nicht schon wieder Lust 5 Euro für den Brief (Einschreiben Rückschein) zu bezahlen.
Ich würde mich sehr über einen Rat freuen!
Ich bedanke mich schonmal vielmals und wünsche einen schönen Start in den Tag!