Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Umzug von Stadt 1 nach Stadt 2  (Gelesen 1525 mal)

k
  • Beiträge: 1
Umzug von Stadt 1 nach Stadt 2
Autor: 16. Dezember 2013, 18:22
Person A wohnte bis August 2013 in Stadt 1 und zahlte leider, weil er die Briefe nicht gesehen hatte, nie Gebühren. Eine Aufforderung zum neuen Modell kam nicht.

Auf Grund von misslichen Umständen ist Person A dann erst mal zurück zu den Erzeugern von Person A.

Person A hat ab dem 1.2 in Stadt 2 eine neue Wohnung und wird somit auf Grund des hervorragenden Datenschutzes bald von der GEZ neu angeschrieben.

Wenn Person A sich jetzt zum 1.2 neu anmeldet, erwartet ihn dann eine Nachzahlung zum 1.1.2013 rückwirkend?

Hab das Forum durchsucht, leider keine Antwort auf diesen Fall gefunden.
Danke und Sorry wenn es doch schon so da war.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2013, 18:37 von themob«

 
Nach oben