ich habs schon einmal versucht zu erklaeren, der Beklagte (SWR) muss der Sprungrevision zustimmen, wenn nicht bleibt nur die Berufung.
Das war aber
bis jetzt nicht zweifelsfrei klar, ob das auch in dem Falle greift, in welchem das
VG die Sprungrevision explizit zulässt, womöglich ist das aber dann eben doch die Erklärung/ der Beleg dafür.
Vermutlich hat darüber aber ohnehin nicht das VG zu befinden, sondern allenfalls das BVerwG, welches "angerufen" worden wäre...
Ein Grund mehr,
ARD-ZDF-GEZ vorzuwerfen, an einer
möglichst schnellen höchstrichterlichen Klärung nicht nur kein Interesse zu haben, sondern dies möglichst
aktiv und über einen möglichst
langen Zeitraum hinweg unterbinden zu wollen - vermutlich nur
"zum Wohle der Demokratie" Und somit ein Grund mehr für die Auseinandersetzung vor dem Kadi...
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