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Autor Thema: Umzug ins Ausland angeben  (Gelesen 3703 mal)

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  • Beiträge: 1
Umzug ins Ausland angeben
Autor: 08. Dezember 2013, 17:30
Hallo!  :)

Person A hat mehrere Fragen bzgl. der GEZ-Zwangsgebühr. Zunächst mal die Fakten:

Person A ist im November 2012 nach Deutschland gezogen und hat im Dezember 2012 Post von der GEZ bekommen. Unglücklicherweise hat Person A sich dann auch dort angemeldet („1 neuartiges Rundfunkgerät“ angegeben) und ab Januar 2013 wurden A dann monatlich die 17,98€ abgebucht. Diese Anmeldung war natürlich im Nachhinein ein großer Fehler, aber aus beruflichen und privaten Gründen hatte A kaum Zeit und Nerven sich näher mit diesem Abzockverein zu beschäftigen.

Im August 2014 wird Person A innerhalb Deutschlands umziehen und seinen bisherigen Wohnsitz aufgeben. Jetzt hat A folgende Taktik: da A nach wie vor über einen Wohnsitz in einem anderen EU-Staat verfüge, will A sich kurz vor Mai bei der GEZ abmelden und dort angeben „zieht ins Ausland“ und danach jedes neue Schreiben ignorieren. Dazu einige konkrete Fragen:

1) Welche Formulare verlangt die GEZ bei einem Umzug ins Ausland? Reicht die Abmeldebescheinigung des bisherigen Wohnsitzes oder wollen die auch zusätzlich noch die Meldebescheinigung des ausländischen Wohnsitzes?

2) Löscht die GEZ daraufhin seinen Datensatz oder wird A und seine Beitragsnummer weiterhin in deren Datenbank gespeichert?

3) Wann ungefähr prüft die GEZ die Meldedaten (in welchem Monat) ?

4) Könnte A diese Vorgehensweise (Umzug ins Ausland angeben obwohl auch in Deutschland weiterhin ein anderer Wohnsitz vorhanden ist) als Betrugsversuch vorgeworfen werden?


Vielen Dank für jeden Rat!


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2013, 17:35 von Uwe«

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  • Beiträge: 321
Re: Umzug ins Ausland angeben
#1: 08. Dezember 2013, 21:04
1) Welche Formulare verlangt die GEZ bei einem Umzug ins Ausland? Reicht die Abmeldebescheinigung des bisherigen Wohnsitzes oder wollen die auch zusätzlich noch die Meldebescheinigung des ausländischen Wohnsitzes?

Letztere wird sie so gut wie sicher nicht interessieren. Eher verlangen sie eventuell eine Kündigungsbestätigung der Wohnung oder sowas, wenn sie es nicht glauben.

2) Löscht die GEZ daraufhin seinen Datensatz oder wird A und seine Beitragsnummer weiterhin in deren Datenbank gespeichert?

"Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht." Praktisch muss man damit rechnen, dass dieser Fall für den Beitragsservice nie eintritt. In der Vergangenheit scheinen sie insbesondere von allen permanent einen Datensatz geführt zu haben, die zwar eine Rundfunkgebührenpflicht bestritten haben, von denen sie aber das Gegenteil vermutet haben, ohne es beweisen zu können.

3) Wann ungefähr prüft die GEZ die Meldedaten (in welchem Monat) ?

Die kriegen zeitnah jede Änderung und können sonst jederzeit bei Bedarf nachfragen. Der gezielte Vollabgleich war nur einmalig im März 2013.

4) Könnte A diese Vorgehensweise (Umzug ins Ausland angeben obwohl auch in Deutschland weiterhin ein anderer Wohnsitz vorhanden ist) als Betrugsversuch vorgeworfen werden?

Praktisch relevant ist vermutlich nur die Ordnungswiedrigkeit im Melderecht. Im RBStV haben sie bei den Ordnungswiedrigkeiten die Falschabmeldung vergessen, wobei das auch Absicht sein könnte, weil es den Tatbestand eines Betrugs in der Regel schon erfüllen wird. Mindestens muss man laut RBStV was wie "Auswanderung" angeben, womit man sie dann vorsätzlich täuscht und einen finanziellen Vorteil erlangt. Vergleichbares war aber auch früher mit den Rundfunkgeräten die Regel, ohne dass ich je davon gehört hätte, dass sowas als Betrug geahndet worden wär.


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