Hallo liebe Mitstreiter!
Es liegt folgendes Problem vor:
Person A ist Student und daher von den "Gebühren" befreit, hat sich aber bei der damals noch GEZ mit dem Befreiungsschreiben des BaföG Amtes bei der GEZ gemeldet. Diese sagten ihr, dass rückwirkend keine Befreiung gestattet sei, was dann einfach von Person A ignoriert wurde. Person A hat immer fristgerecht die original Befreiungen (keine Kopien) weiter eingeschickt (leider nicht per Einschreiben).
Ende 2012 bekam besagte Person einen Brief von der GEZ, mit der Angabe des Betrages, der überwiesen werden solle. Person A meldete sich daraufhin telefonisch bei der GEZ und erfuhr, dass die Befreiung nie bei denen angekommen sei. Daraufhin schickte Person A eine Kopie der Befreiung an die GEZ.
Wieder einige Zeit nichts, bis dann die Antwort kam, dass nur die original Befreiung angenommen werden würde, welche aber bei der ersten Einsendung "verloren" gegangen ist. Daraufhin ging Person A zu dem zustädigen Sachabeiter bei dem BaföG-Amt und besorgte eine von ihnen ausgestellte Kopie, die dann per Einschreiben bei dem dann Beitragsservice eingeschickt wurde, aber leider erst ab März 2013 galt.
Die weiteren Schreiben vom Beitragsservice wurden erst ignoriert bis es dann im Juni zu einem Telefonat kam in dem Person A erklärt wurde, dass sie die Unterlagen nochmals zuschicken solle und somit dann das Thema beendet sei. Wieder schickte Person A die geforderten Daten per Einschreiben an die GEZ.
Person A ignorierte wieder alle weiteren Schreiben, da für sie die Sache abgeschlossen war und jetzt bekommt Person A ein Brief von der Stadt (Kassen- und Steueramt, Vollstreckung).
Wie sollte Person A vorgehen? Sie sieht nicht ein den ausstehenden Betrag zu zahlen, da sie ja über den gesamten Zeitraum befreit war.