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Autor Thema: Lammert  (Gelesen 2404 mal)

c
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Lammert
Autor: 09. November 2013, 20:07
Ja dann lasst uns doch an ihn schreiben. Von Rundfunkanstalten kommt doch eh nur der Hinweis auf den Staatsvertrag. Und er hat das Thema angeschnitten, muss er es auch durchziehen. Der Staatsvertrag muss weg. Nichts anderes. Glück auf.


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Re: Lammert
#1: 11. November 2013, 11:04
Ja dann lasst uns doch an ihn schreiben. Von Rundfunkanstalten kommt doch eh nur der Hinweis auf den Staatsvertrag. Und er hat das Thema angeschnitten, muss er es auch durchziehen. Der Staatsvertrag muss weg. Nichts anderes. Glück auf.

Hast  Du da noch was aktuelles? Zitier doch bitte des Zusammenhang halbers kurz seine Äußerungen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

c
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Re: Lammert
#2: 04. Dezember 2013, 15:23
War oder ist doch bei Facebook drin. Andere Antwort hatte ich auch nicht erwartet.

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                                                                                    Bildwortmarke Deutscher Bundestag

Sehr geehrter Herr Cebulla,

 

Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert dankt Ihnen für Ihre E-Mail vom 9. November 2013 auf seine Anmerkungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Leider kann er Ihnen wegen der Fülle von Zuschriften nicht persönlich antworten; er bittet dafür um Verständnis.

Der Bundestagspräsident hat nicht zum ersten Mal darauf hingewiesen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender in ihrem Programm zunehmend an den privaten Anbietern orientieren und damit dem allgemein zu beobachtenden Trend zum Vorrang der Unterhaltung vor der Information weiter Vorschub leisten. Jedenfalls ist für Bundestagspräsident Lammert offenkundig, dass die erreichten oder die erwarteten Quoten inzwischen auch Programmstrukturen und Sendeinhalte von öffentlich-rechtlichen Programmen dominieren.

Mit Blick auf die Pressefreiheit ist es nicht Sache der Politik, die Programmgestaltung von Hörfunk und Fernsehen zu bestimmen. Allerdings hat der Bundestagspräsident daran erinnert, dass das Privileg der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein durch seinen gesetzlichen Programmauftrag begründet ist. Je mehr sich die Sender aber auf die „Quoten-Logik“ einlassen, desto schwächer wird auch die Rechtfertigung für die Gebührenfinanzierung.

Zuständig für die Angelegen­heiten des Rundfunks sind nach dem Grundgesetz die Länder. Änderungen etwa bei den gesetzlichen Regelungen zum Rundfunkbeitrag können daher ausschließlich die Länder beschließen. Der Deutsche Bundestag ist hierfür nicht der richtige Ansprechpartner. Beschwerden, Anregungen oder Vorschläge für gesetzliche Regelungen sollten Sie an Ihr Landesparlament oder an die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder richten.

Sie können gewiss sein, dass Herr Lammert die Entwicklung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter aufmerksam beobachten und sich gegebenenfalls zu Wort melden wird.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Victoria Krummel

Presse und Kommunikation
Referat Texte, Anfragen (PuK 3)

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-34094
Fax: +49 30 227-36548
www.bundestag.de


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Re: Lammert
#3: 04. Dezember 2013, 16:27
Ob eine Unterschriftenaktion unseren Bundestagspräsidenten dazu bewegen könnte sich eher zu Wort zu melden?

Fakt ist, das Kirchhof Gutachten stinkt wie ein toter Fisch 3 Meilen gegen den Wind und die Verantwortlichen spielen "Three Monkeys"!


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