Das schlimmste, was passieren könnte, wären € 5,00 Mahngebühren.
Ist das korrekt?
Bei mir und den meisten sind es 8 Euro, die obendraufkommen. Der Beitrag muss ja trotzdem bezahlt werden, wenn XYZ nichts unternimmt. Nach dem Widerspruch kommen weitere Zahlungsaufforderungen fürs neue Quartal, die müssen auch widersprochen werden. Zwischenzeitlich wird XYZ darüber aufgeklärt, dass der Zwangsbeitrag keine Steuer ist und selbstverständlich ein Textbaustein als Erwiederung auf den Widerspruch: er verstösst nur nach Auffassung des Beitragsschuldners gegen das Grundgesetz, sowas können die aber nicht erkennen. Die Textbausteine variieren je nach eigenen Widerspruchsbegründungen. Jede noch so gute Begründung wird abgelehnt.
Gegen die Zahlungsaufforderungen braucht kein Widerspruch eingelegt werden, nur gegen jeden Beitrags/Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite.
Irgendwann sollte von denen dann ein negativer Widerspruchsbescheid kommen, dagegen MUSS Klage erhoben werden, wenn XYZ weiterhin nicht zahlen will, ein Widerspruch reicht dann nicht mehr aus. Zur Zeit dauert das aber ungewöhnlich lange. Viele, so wie auch ich, vermuten, die wollen nicht verklagt werden und verzögern alles absichtlich. Erst in den nächsten Wochen oder Monaten, bis dahin sollten Gerichte über den Zwangsbeitrag geurteilt haben, kann genaueres über das weitere Vorgehen gesagt werden. So wie der Stand im Moment ist, kann man sich nur wie beschrieben wehren.