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Autor Thema: klagen, nichts tun - oder zahlen?  (Gelesen 6441 mal)

b
  • Beiträge: 3
klagen, nichts tun - oder zahlen?
Autor: 24. November 2013, 23:43
Für ein Diskussionsbeitrag in einer Schülerzeitung sammle ich Meinungen zu folgendem (hypothetischen) Fall:

Eine Familie XYZ (Eltern mit 2 Kindern) aus z.B. Hamburg hat keinen Fernseher und kein Radio. Sie nutzen auch sonst in keiner Weise die Dienste des ÖR Rundfunks und möchten daher keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Sie verdienen zwar wenig, aber doch zuviel als dass sie Harz4-Geld bekämen.
Familie XYZ hatte nie GEZ-Gebühren bezahlt (kein TV und kein Radio).

Zwischen Familie XYZ und dem Beitragsservice gab es in unserem Modellfall diesen kleinen Briefwechsel:


1.    Anmeldeformular: Das hat die Familie ausgefüllt zurückgeschickt

2.    01.09.2013 / Brief vom Beitragsservice: "Bestätigung der Anmeldung" - nur eine Zusammenfassung der Anmeldeinformationen

3.    02.09.2013 / Brief vom Beitragsservice: "Zahlung der Rundfunkbeiträge" - Zahlungsaufforderung über alle Beiträge ab 01/2013. Auf der Rückseite sind allgemeine rechtliche Hinweise abgedruckt.

4.    01.09.2013 / Brief von Familie XYZ: "Widerspruch gegen den Zahlungsbescheid -und- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheids" - samt knapper Begründung. Per Einschreiben mit Rückschein

5.    10.10.2013 / Brief vom Beitragsservice: "Rundfunkbeitrag" - kurze, allgemein gehaltene Darstellung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.

6.    29.10.2013 / Brief vom Beitragsservice: "Zahlungserinnerung" - "Bitte zahlen Sie die rückständigen Rundfunkbeiträge..." Auf der Rückseite Allgemeines zum Thema Zahlungserinnerung.


Was sollte oder könnte in diesem - von uns als exemplarisch erarbeiteten - Modellfall die Familie XYZ jetzt unternehmen?

Herzlichen Dank im Voraus für eure Antworten!

Grüße
Berthèl




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2013, 23:51 von berthel«

  • Beiträge: 3.237
Re: klagen, nichts tun - oder zahlen?
#1: 25. November 2013, 00:46
in folgendem Threat wird deine Frage hinreichend beantwortet.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7411.0.html
Folge dort auch den weiterführenden Links, um mehr zu erfahren.

In Kürze:
Mit der Anmeldung wird die Zahlungpflicht ausgelöst. Wer nicht zahlen will, muss Widerspruch einlegen gegen den BeitragsBESCHEID. Da Widersprüche zumeist negativ beschieden werden, bleibt nur die Klage gegen den (ablehnenden) negativen Widerspruchbescheid.
Nur wer zuwenig Geld hat oder Taubblind ist, kann bei entsprechendem Nachweis von der Zahlungspflicht befreit werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2013, 00:50 von Roggi«

b
  • Beiträge: 3
Re: klagen, nichts tun - oder zahlen?
#2: 25. November 2013, 19:57
Danke für deine Antwort!

Jetzt habe ich einiges gelesen und bin zu der Auffassung gelangt, dass wir in unseren Modellfall noch eine zusätzliche Stufe, den eigentlichen Beitragsbescheid, einbauen müssen.

Am jetzigen Punkt spricht also für Familie XYZ nichts dagegen, einfach abzuwarten - oder?
Das schlimmste, was passieren könnte, wären € 5,00 Mahngebühren.

Ist das korrekt?

Grüße
Berthèl


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Re: klagen, nichts tun - oder zahlen?
#3: 25. November 2013, 22:33
Das schlimmste, was passieren könnte, wären € 5,00 Mahngebühren.

Ist das korrekt?

Bei mir und den meisten sind es 8 Euro, die obendraufkommen. Der Beitrag muss ja trotzdem bezahlt werden, wenn XYZ nichts unternimmt. Nach dem Widerspruch kommen weitere Zahlungsaufforderungen fürs neue Quartal, die müssen auch widersprochen werden. Zwischenzeitlich wird XYZ darüber aufgeklärt, dass der Zwangsbeitrag keine Steuer ist und selbstverständlich ein Textbaustein als Erwiederung auf den Widerspruch: er verstösst nur nach Auffassung des Beitragsschuldners gegen das Grundgesetz, sowas können die aber nicht erkennen. Die Textbausteine variieren je nach eigenen Widerspruchsbegründungen. Jede noch so gute Begründung wird abgelehnt.

Gegen die Zahlungsaufforderungen braucht kein Widerspruch eingelegt werden, nur gegen jeden Beitrags/Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite.

Irgendwann sollte von denen dann ein negativer Widerspruchsbescheid kommen, dagegen MUSS Klage erhoben werden, wenn XYZ weiterhin nicht zahlen will, ein Widerspruch reicht dann nicht mehr aus. Zur Zeit dauert das aber ungewöhnlich lange. Viele, so wie auch ich, vermuten, die wollen nicht verklagt werden und verzögern alles absichtlich. Erst in den nächsten Wochen oder Monaten, bis dahin sollten Gerichte über den Zwangsbeitrag geurteilt haben, kann genaueres über das weitere Vorgehen gesagt werden. So wie der Stand im Moment ist, kann man sich nur wie beschrieben wehren.


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U
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Re: klagen, nichts tun - oder zahlen?
#4: 26. November 2013, 10:39
Ich lese heraus, dass Familie XYZ mit wenig Geld auskommen muss.

Ich weiss nicht, wie deren sonstige wirtschaftliche Verhältnisse sind, ob sie schon verschuldet ist oder nicht, ob Vermögen oder Vermögensgegenstände vorhanden sind oder nicht.

Wenn der Familie, bzw. dem Familienoberhaupt, es egal sein sollte, ob er einen Eintrag in die Schufa erhält und die Eidesstattliche Versicherung abzugeben, dann würde ich vorschlagen einfach nicht zu zahlen.

In diesem Falle ist es aber ratsam, schon VORHER sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (gebührenfrei) umwandeln zu lassen.
Der derzeitige Pfändungsfreibetrag für einen Familienvater mit 2 Kindern liegt bei 1.659,99 € NETTO. BIs zu diesem Betrag darf nicht vom P-Konto gepfändet werden

http://www.schuldnerhilfe.de/fileadmin/user_upload/pdf-dokumente/pfaendungstabelle-ab-07-2013.pdf



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j

jetzt_reicht_es

Re: klagen, nichts tun - oder zahlen?
#5: 26. November 2013, 12:11
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6.    29.10.2013 / Brief vom Beitragsservice: "Zahlungserinnerung" - "Bitte zahlen Sie die rückständigen Rundfunkbeiträge..." Auf der Rückseite Allgemeines zum Thema Zahlungserinnerung.


Was sollte oder könnte in diesem - von uns als exemplarisch erarbeiteten - Modellfall die Familie XYZ jetzt unternehmen?

Herzlichen Dank im Voraus für eure Antworten!

Grüße
Berthèl
Wenn die Familie 1. nicht gemacht hätte, würde sie jetzt nicht um Rat fragen.
Die Familien hätte sich ger nicht erst bei dem Verein melden sollen, dann wäre alles viel einfacher gewesen.


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Re: klagen, nichts tun - oder zahlen?
#6: 26. November 2013, 21:31
danke für eure aufschlussreichen antworten!

in unserem modellfall wartet die familie jetzt erstmal ab und unternimmt gar nichts.
grüße
berthel


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