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Autor Thema: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - eine Hegemonie?  (Gelesen 1087 mal)

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http://de.wikipedia.org/wiki/Hegemonie

Zitat
Unter Hegemonie (von altgriechisch ???????? h?gemonía ‚ Heerführung, Hegemonie, Oberbefehl‘; dieses von ?????? h?gem?n ‚ Führer, Anführer‘) versteht man die Vorherrschaft oder Überlegenheit einer Institution, eines Staates, einer Organisation oder eines ähnlichen Akteurs in politischer, militärischer, wirtschaftlicher, religiöser und/oder kultureller Hinsicht. Gegenüber einem Hegemon (dem Machthaber in der Hegemonie) haben andere Akteure nur eingeschränkte Möglichkeiten, ihre eigenen Vorstellungen und Interessen praktisch durchzusetzen. Die theoretische/juristische Möglichkeit dazu mag zwar gegeben sein, doch die Umsetzung scheitert meist an den Einflussmöglichkeiten und der Übermacht des Hegemons...

Wenn es den Mods/Admins besser in eine anderes Thema passt, kann es gerne verschoben werden. Vielleicht wird es hier zu wenig beachtet.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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