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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Student ohne Bafög muss zahlen (Urteil 14 K 2595/13)  (Gelesen 15420 mal)

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Bafög wird laut Wikipedia gezahlt, um eine Chancengleicheit zwischen finanziell starken und schwachen Studenten herzustellen. Aus diesem Blickwinkel betrachtet ist die Befreiung von Bafög-Beziehern eine Ungleichbehandlung und kann als zusätzliche Förderung bereits Geförderter angesehen werden bzw. als einseitige Belastung einer Studentengruppe.

Die Denkweise des Gesetzgebers hier war: Bafög- Bezieher sind generell auch noch mit staatlichen Zuschüssen finanziell schlechter gestellt als die ohne Bezug. Das kann definitiv nur falsch sein!

Ich würde einen besonderen Härtefallantrag stellen und das dann gerichtlich überprüfen lassen. Dabei den Augenmerk auf die finanzielle Situation, nicht aufs Bafög richten.

Der Grund für die unverständliche Regelung ist: Es würde, ganz im Gegensatz zu Bafög-Studenten, nahezu unmöglich sein die finanziellen Hintergründe Nicht-Bafög-Bezieher nachzuvollziehen. Diese Unmöglichkeit kann aber keine Ungleichbehandlung begründen.
Der Gesetzgeber hat es sich da zum Vorteil der Beitragserhebungsabwicklung unverschämt einfach gemacht.

Ich möchte hier auch auf die Nichtbefreiung von Azubis mit eigener Wohnung hinweisen, die ebenso ungerecht ist und auf dem gleichen Gedanken der Einfachheit beruht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2013, 21:54 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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