Ohne eine Info darüber, was in der G-Straße los ist, geht hier nicht viel. Ist dort ein Gewerbebetrieb? Lebt dort die alte Mamma Bates mumifiziert im Schaukelstuhl, und Ihr kassiert immer noch die Rente? Käme das raus, wenn Ihr Euch ummelden würdet? Ist das ein Zweitwohnsitz? Irgend jemand wird dort zahlen müssen, weil der Rundfunkbeitrag faktisch eine (Zweit-)Wohnsitzsteuer ist! Aus der Zahlungspflicht für ein bewohntes Gebäude / eine bewohnte Wohnung kommt man nur raus, wenn derjenige zahlt, der darin tatsächlich in den Genuss des ÖRR kommt. Wenn derjenige das freiwillig angibt, dann geht das relativ einfach.
Ansonsten geht ein riesiges Theater um die Frage los, in wieweit ungenutzte Gebäude beitragspflichtig sind. Das ist sicherlich auch ein Thema, mit dem die Architekten des RBStV nicht richtig gerechnet haben. Möglicherweise ist deshalb beim Beitragsservice mit einer gewissen Kulanz zu rechnen, wenn die Schilderung der Umstände glaubwürdig ist. Mein Tipp im Zweifel Horst Schlämmer: " …beim Schreiben zwei, drei Doornkaat, dann ist die Story rund".