Hallo und herzlich Willkommen
.....gemacht hat daher immer eine Befreiung für die "Gebühren" bekommen und auch Fristgerecht übersendet. nun wurde aus unersichtlichen Gründen die letzte Befreiung abgelehnt da ...........
Da passt etwas komplett nicht zusammen, schon gar nicht mit 580€ Forderung.
Wenn immer fristgerecht der Befreiungsantrag mit der Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage beim BS eingereicht wurde, muss auch eine entsprechende Bestätigung über die Befreiung und den Befreiungszeitraum gekommen sein vom BS.
Wenn der letzte Befreiungsantrag abgelehnt wurde, kann es sich nur um einen Zeitraum von 6 Monaten handeln. Oder gilt der Bewilligungsbescheid für AA geförderte Ausbildung länger als 6 Monate? Vor Ablehnung kommt ein Schreiben, das noch Papiere fehlen, die eine Befreiung begründen. Wurde darauf reagiert?
Das beste wäre eine chronologische Zusammenfassung. Mit der oben genannten Beschreibung ist eine Summe von 580€ nicht nachvollziehbar.
Zu 1: Die durchgehende Arbeitslosigkeit interessiert die nicht, nur die Befreiungsanträge mit der Bescheinigung des Jobcenters - wurde doch gemacht, oder? Für jeden Bewilligungszeitraum.
Zu 2: Es wird kein anderer Weg übrig bleiben - oder klaglos die Ratenzahlung bedienen
Zu 3: Das geht über Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Verwaltungsgericht. Dem PKH Antrag wird aber nur stattgegeben, wenn das VG einen Erfolg der angestrebten Klage sieht. Ansonsten wird der PKH Antrag abgelehnt und Person A muss selbst zahlen.
Zu 4: Man kann einen Antrag für ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt beim Amtsgericht stellen. Formulare findet man auf den Seiten des zuständigen Amtsgerichts. Der Anwalt könnte dann auch das Thema PKH in Angriff nehmen. Sollte das Beratungsgespräch für beide Seiten positiv verlaufen.