...Lange Zeit verging mit Erklärungen derer, die den Staatsvertrag verteidigten und meinten, dies oder jenes beim ZDF sei „schon immer so“ gewesen. So war zu erfahren, dass Zuständigkeiten in den Gremien wie Erbhöfe von Vorgängern auf Nachfolger übertragen werden. „Ein Organisationssoziologe hätte an unserer heutigen Sitzung helle Freude“, sagte Kirchhof. Es gilt nun, „praxistaugliche Möglichkeiten“ für einen modifizierten Staatsvertrag zu finden.
Humor hat er ja, der Bruder unseres Lieblingsgutachters!
Aber mal was anderes:
Wie lange läuft das Verfahren eigentlich bereits insgesamt schon?
Da stellt sich mir die Frage, wenn denn nun in diesem Falle noch mit Monaten (so war im Artikel zu lesen) zu rechnen ist, bis man in Karlsruhe zu einem Urteil findet, wie lange wird es dann dauern, bis man sich der Beitragsnummer annimmt?
Und wie sieht es mit den Zahlungen aus, die geleistet werden? Muss ich jetzt andauernd gegen dieses dämlichen Bescheide, die dann auch noch in der Regel auf sich warten lassen, Widerspruch einlegen. Mir wurde seitens des Beitragsservice erklärt, dass das erste Schreiben immer eine Zahlungsaufforderung, das zweite eine Erinnerung sei. Und Bescheid müßte man nicht ausstellen, da es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Schickschuld handele, die zudem gesetzlich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgelegt sei.
Zweifel hatte ich an dieser verquasten Rechtsauffassung schon immer. Hier aber wird nun deutlichk, dass der Beitragsschuldner auf keinen Fall in die Lage versetzt werden soll, Zweifel an der Rechmäßigkeit der Beitragsnummer zu hegen. Quasi als Gütesiegel für dieses rechtsstaatlich nicht hinzunehmende Handeln wird dann immer gebetsmühlenartig zitiert, dass die neue Regelung ja durch die 16 Länderparlamente abgesegnet worden sei.
Dem halte ich entgegegen: die Kappung der Entfernungspauschale wurde ebenfalls durch Bundestag und Bundesrat abgesegnet. Und das Ende der Geschichte: man fand sich da wieder und bekam genau dort was auf die Nüsse, wo sich das ZDF nun die Hammelbein langziehen lassen muss- nämlich in Karlsruhe.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"