Hmmm,
fangen wir mal so an:
1. Für jede Wohnung muß gezahlt werden.
2. Jemand, dessen Gemächer (ich vermeide absichtlich das Wort Wohnung) nur über eine andere Wohnung erreichbar sind, wohnt rundfunkrechtlich nicht in einer Wohnung. Da er das nicht tut, muß er auch nicht zahlen.
Du gehst davon aus, daß jeder baulich umschlossene Bereich eine Wohnung im Sinne des Rundfunkrechtes darstellen muß. Dem ist aber offenbar nicht so. Ich kann also irgendwo wohnen, ohne daß es sich um eine Wohnung handelt, nämlich immer dann, sobald ich durch eine andere Wohnung gehen muß.
Ob der Mieter der Wohnung, durch die ich gehen muß, zahlt oder nicht, geht mich dabei nichts an, denn meine Raumeinheit gehört nicht zu seiner Wohnung.
Oder mal ganz ausführlich formuliert: Sobald ich meine baulich abgeschlossene, zum Wohnen oder Schlafen geeignete oder benutze Raumeinheit
nur betreten kann, indem ich durch eine Wohnung im Sinne des RBStV hindurch muß, wohne ich nicht in einer Wohnung. Sondern in einer rundfunkrechtlich nicht näher spezifizierten Raumeinheit.
Gruß
Pik10