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Autor Thema: erster Kontakt mit Beitragsservice und Bafög seit Jahren  (Gelesen 2444 mal)

M
  • Beiträge: 2
Person A hat einen Brief des Beitragsservice erhalten in dem sie zur Anmeldung aufgefordert wird. Bislang war Person A nicht angemeldet und hatte auch noch nie einen Brief erhalten.
Zudem bezieht Person A seit einigen Jahren Bafög. Wenn Person A nun einen Befreiungsantrag stellen wollen würde, wie müsste sie dabei vorgehen.
Wäre es schlau für sie als Anmeldedatum den 1. Januar 2013 zu wählen oder besser das aktuelle Datum?


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Denkt Person A nicht auch an die Zeit nach der Ausbildung? Möchte sie dann lebenslang den "Demokratiebeitrag" zahlen?
Dann
- sollte Person A bewusst sein, dass der Beitragsservice nachfragen wird, wo A vorher gewohnt hat und wer dort den Beitrag ab 01.01.2013 gezahlt hat, wenn nicht dieser Termin als Beitragsbeginn angegeben wird.

Falls A der Ungerechtigkeit Ausdruck verleihen will, die von der Neuregelung "Einfach für Alle" ausgeht
- sollte sie nichts tun, Zwangsanmeldung abwarten, Widerspruch einlegen und, falls nötig, klagen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

M
  • Beiträge: 2
Person A ist aber, trotz der Abneigung gegen diese Form der "Besteuerung", das Risiko einer Klage zu groß, da sie die Kosten dafür nicht tragen kann(keine Rechtsschutz oder ähnliches).
Daher bleibt Person A nichts anderes als zu hoffen das andere Klagen bis zum Ende des Studiums Erfolg haben werden.
Somit stellt sich für sie aber nach wie vor die Frage, welcher der schlauere Anmeldezeitpunkt ist.


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