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Autor Thema: Artikel 5 GG und das weinende Schaf  (Gelesen 16764 mal)

Y
  • Beiträge: 62
Re: Artikel 5 GG und das weinende Schaf
#15: 04. November 2013, 07:21
Mit so einer Formulierung wird man eigentlich vor dem europäischen Gerichtshof scheitern müssen - das verletzt jeglichen Wettbewerb - sogar das Bundesverfassungsgericht wies einmal darauf hin, als es darum ging, dass die GEZ-Sender ihr Angebot dauerhaft speichern wollten im Internet und das Gericht dies begrenzte - eben weil es wettbewerbsverzerrend gewesen wäre.

Komisches Buch.


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