1) Nö, unter Vorbehalt zahlen ist nicht sinnvoll weil das Geld dann vom eigenen Konto weg ist und vom ÖRR für ganz viel Propagandaplakate und Gehirnwäscheaktionen der ÖRR ausgegeben werden kann. A und B sollten lieber die geforderten "Beiträge" nehmen und sich damit nen schönen Abend machen, oder wenn A und B Angst vor den Folgen der Nichtzahlung haben, diese Summe schön verzinst anlegen, statt sie direkt wegzuwerfen.
2) Mindestens bis zum Beitragsbescheid aussitzen und in der Zwischenzeit hier im Forum ähnlich gelagerte Anfragen inkl. Antworten durchlesen, gibt sehr viele.
3)
Be a Sandkorn in the Getriebe! Jedes einzelne Sandkorn zählt, auch wenn sich das manchmal nicht so anfühlt.
4) Dies ist keine juristische Beratung sondern meine persönliche Meinung.
5) Erst beim Beitrags
bescheid besteht Handlungspflicht. Dann können A und / oder B immer noch zahlen, falls ihnen das zu mulmig wird - oder klagen.