Die Möglichkeit, den Vorteil zu nutzen, der konret (sachlich-materiell) und zurechenbar (virtuell-interpretativ) ist, verursacht die Abgeltung / Vergeltung (
https://de.wikipedia.org/wiki/Vergeltung?) durch den Beitrag. Inwiefern ein Vorteil objektiv realisiert werden kann, bleibt zweifelhaft. (In Urteilen auch vielmals "kann dahingestellt bleiben", ist also nicht relevant.) Denn: Vorteil ist immer eine idividuelle Interpretation, auch wenn man sich auf diese Interpretation einigt (Konsens). (unterschiedliche Interpretationen findet man hier:
https://de.wikiquote.org/wiki/Vorteil und der Potsdamer Richter sagte ja auch "Quatsch", also kein Vorteil!)
Leider und praktisch wirkt sich diese virtuelle Materialität der abzugeltenden Möglichket auf mein Haushaltbudget negativ aus. Denn der Beitrag bezieht sich auf die Möglichkeit, nicht auf den Vorteil. Warum? Weil Vorteil ein philosophischer, moralischer, auslegbarer Wertbegriff ist. Darauf kann sich der Jurist beim Verfassen und bei der Auslegung (Interpretation) des Gesetzestextes nicht verlassen! Und da der Richter als Mensch hervortritt und ggf. einen Vorteil genießt oder ausnutzt in seiner priviligierten Stellung, er moralisch wertend denkt, handelt und urteilt, sollte er als Richter immer die Streitschlichtung suchen (Idealfall).
Nunja: Wenn Geld vergeudet wird und niemand die Verantwortung übernehmen will, nimmt man eigentlich immer Steuern. Da aber Steuergesetze nicht Ländersache sind, nimmt man Gebühren, die eigentlich Beiträge sind (Rundfunkteilnehmer mit Gerät mit Postzulassung); Und auf kommunaler Ebene sind dann eben Beiträge heranzuziehen, um die Projekte der Bau- oder Wasser-Mafia zu finanzieren. Wieso steigt der Wert meiner Immobilie, wenn die Abgaben für diese Immobilie unpropotional ansteigen, weil überproportionalisierte Abwasserkanäle (mit permanentem Wartungsbedarf) errichtet, Asphaltpisten (mit permanenten Reparaturbedarf) gebaut und Rundfunkgebühren mit unabsehbaren Mehrbedarf (Steigerungsraten über Inflationsrate) erpresst werden? Wieso bewirkt die (virtuelle) Möglichkeit der Nutzung und nicht die reale Nutzung eine Abnutzung / Abgeltung. Mein Fahrrad wird durch nicht dadurch abgenutzt, weil ich es im Keller abgestellt habe, sondern, weil ich damit fahre. Das ist das schöne am Beitrag: Es werden Zwangsmitglieder generiert, die zahlen müssen, egal wofür. Und zwar: egal wofür! Das ist der Sinn der "Maßgabe des konkret-zurechenbaren Vorteils ... , dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll..." Und die Richter versuchen, als moralisch und logisch denkende Menschen hier noch die Gerechtigkeit durchschimmern zu lassen, in dem der "Grundsatz der abgabenrechtlichen Belastungsgleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG" bemüht wird. Trostlich für uns als Verweigerer und Deserteure wäre die "Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen"! Ja, wäre - wenn ein Richter genau das so anerkennen würde, dass diese Differenzierung in den Regelungen zur Zwangsabgabe für den Rundfunk fehlt.
Ergo: Die Gesetze zum sog. Rundfunkbeitrag verstoßen gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Und der Verstoß wird nicht genannt (Art.
). Damit sind die Gesetze ungütlig. Der Einzug der Zwangsabgabe ist grundgesetzwidrig. Das ist sowas von grundsätzlicher Bedeutung und zeigt "besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art".
Danke Kurt, Danke Sophia.Orthoi, Danke MichaelEngel