Warum bin ich ein Beitragsschuldner?
In Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2010 steht:
Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht ist allein das Innehaben einer
Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines nicht lediglich privat genutzten Fahrzeugs.
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Auch der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und kein privatrecht–
liches Entgelt. Er wird durch das Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebsstätte
begründet und kann durch Beitragsbescheid festgesetzt werden. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wurde in § 8 Rundfunkfinanzierungs StV auf 17,98 € festgesetzt und
entspricht damit in der Höhe der bereits seit 1.1.2009 geltenden Gebühr für Fernsehgeräte.
Nur weil man Inhaber einer Wohnung ist macht es nicht automatisch zum Beitragsschuldner. Das ist das
WER und nicht das
WARUM.
Hat von euch schon jemand bei Beitragsservice nachgefragt
WARUM man als Beitragsschuldner bezeichnet wird? Vielleicht kann man das später gegen die verwenden.
Das Schuldverhältnis ist die Beziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner einer schuldrechtlichen Forderung.
Schuldrechtlich bedeutet hier, dass sich jemand ganz konkret per Vertrag zu einer Leistung (Handlung, Zahlung) verpflichtet hat.
Ich habe diesem Vertrag nicht zugestimmt.
Die Ministerpräsidenten haben den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unterzeichnet. Dürfen die Ministerpräsidenten mich zum Beitragsschuldner erklären?
Das ist doch vertragliche und nicht das gesetzliche Schuldverhältnis.
Das Schuldverhältnis ist eine Rechtsbeziehung, durch die zwischen mindestens zwei Parteien eine Verpflichtung begründet wird und die durch Vertrag, kraft Gesetz oder durch rechtsgeschäftsähnliche Umstände zustande kommt.
Das vertragliche Schuldverhältnis ist in § 241 Abs. 1 BGB geregelt. Danach ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern.
Ein Vertrag ist kein Gesetz. Und ich habe diesem Vertrag nicht zugestimmt.
Kennt sich jemand mit Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten aus?
Dürfen die Ministerpräsidenten per Vertrag(nicht Gesetz) mit jemandem(ÖRR) eine dritte Person/Vertragspartei als Schuldner klassifizieren?