Hallo Ihrs,
Fr. XXX ist nun auch hier gelandet.
Vor ca 10 Monaten reichte Fr. XXX Klage gegen die Rundfunkgebühren des BR beim bayrischen Verwaltungsgericht Augsburg ein.
Nun erhielt Fr. XXX vor einigen Tagen einen Zustellungsnachweis vom Verwaltungsgericht Augsburg mit dem Inhalt:
Sehr geehrte Fr. XXX,
nach § 84 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann das Verwaltungsgericht ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Der Gerichtsbescheid wirkt als Urteil.
Nach dem bisherigen Sachstand kommt eine solche Entscheidung vorliegend in Betracht. Sie erhalten Gelegenheit, sich dazu sowie zur Streitsache innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung dieses Schreibens zu äußern.
mfG XXXX
Weiterhin kam ein Schreiben vom Verwaltungsgericht mit Kopie des BR, welcher mitteilt:
In der Verwaltungsstreitsache
Kläger
gegen
Bayerischer Rundfunk
wegen Rundfunkbeiträgen
AZ xxxx
teilt der Beklagte mit,dass mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung oder durch Gerichtsbescheid Einverständnis besteht.
mfg BR
i.V. xxx
Nun weis Fr. XXX eben nicht,wie sie weiter vorgehen kann gegen den BR,bzw. was es bedeutet,dass der Sachverhalt geklärt ist,da Fr. XXX nichts weiter vom Verwaltungsgericht mitgeteilt wurde.Auf Fr. XXX Klagebegründung ,die so ca 12 Punkte umfasst,wurde gar nicht eingegangen.Was geschieht,wenn sie ihr Einverständnis gibt,bzw. nicht gibt?
Bedeutet das Schreiben vom Verwaltungsgericht Augsburg,dass es für die Klage gegen den BR nicht zuständig ist,und vor allem,was ist das Urteil dieses Gerichtsbescheides ?
Fragen über Fragen,doch vielleicht hat jemand von Euch mit solchen Schreiben Erfahrung gemacht und kann Fr. XXX da weiterhelfen oder ein paar Tipps geben.
vielen Dank dafür
alex1