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Autor Thema: Entscheidung durch "Gerichtsbescheid" ohne mündl. Verhandlung? VG Augsburg  (Gelesen 5236 mal)

a
  • Beiträge: 8
Hallo Ihrs,

Fr. XXX ist nun auch hier gelandet.
Vor ca 10 Monaten reichte Fr. XXX Klage gegen die Rundfunkgebühren des BR beim bayrischen Verwaltungsgericht Augsburg ein.
Nun erhielt Fr. XXX vor einigen Tagen einen Zustellungsnachweis vom Verwaltungsgericht Augsburg mit dem Inhalt:

Zitat
Sehr geehrte Fr. XXX,

nach § 84 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann das Verwaltungsgericht ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Der Gerichtsbescheid wirkt als Urteil.

Nach dem bisherigen Sachstand kommt eine solche Entscheidung vorliegend in Betracht. Sie erhalten Gelegenheit, sich dazu sowie zur Streitsache innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung dieses Schreibens zu äußern.

mfG XXXX

Weiterhin kam ein Schreiben vom Verwaltungsgericht mit Kopie des BR, welcher mitteilt:

Zitat
In der Verwaltungsstreitsache
 Kläger
 gegen
 Bayerischer Rundfunk

wegen Rundfunkbeiträgen

AZ xxxx

teilt der Beklagte mit,dass mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung oder durch Gerichtsbescheid Einverständnis besteht.

mfg BR
i.V. xxx


Nun weis Fr. XXX eben nicht,wie sie weiter vorgehen kann gegen den BR,bzw. was es bedeutet,dass der Sachverhalt geklärt ist,da Fr. XXX nichts weiter vom Verwaltungsgericht mitgeteilt wurde.Auf Fr. XXX Klagebegründung ,die so ca 12 Punkte umfasst,wurde gar nicht eingegangen.Was geschieht,wenn sie ihr Einverständnis gibt,bzw. nicht gibt?
Bedeutet das Schreiben vom Verwaltungsgericht Augsburg,dass es für die Klage gegen den BR nicht zuständig ist,und vor allem,was ist das Urteil dieses Gerichtsbescheides ?

Fragen über Fragen,doch vielleicht hat jemand von Euch mit solchen Schreiben Erfahrung gemacht und kann Fr. XXX da weiterhelfen oder ein paar Tipps geben.

vielen Dank dafür
alex1


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2015, 00:44 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Bayer, wo sich VGs an das eine Urteil gebunden fühlen, naja.
Der BR ist damit einverstanden, das es schriftlich erfolgt, weil der BR denkt, dass diese VG sich auch an die obere Entscheidung gebunden fühlt.

Der Text gibt an, dass es aus Sicht vom VG bereits klar ist, wie dieses befinden wird. "Bedeutet, die Ablehnung wird folgen." Egal ob nun mündlich oder schriftlich verhandelt würde. Mündlich verurscht sicherlich mehr Aufwand, vielleicht dann auch Kosten.

Person A, sollte versuchen ob es nicht die Ruhendstellung des Verfahrens anfragt, und die Entscheidung ob mündlich oder schriftlich solange geschoben werden könne, bis die OVG in den anderen Bundesländern, wo dieses Klagen anhängig sind entschieden wurden .. die Aktenzeichen sollten dazu im Forum Stichwort glaube "Bölck" bzw. bei den Klagen, welche mit Spenden unterstützt werden, zu finden sein. -> heute wurde wohl auch dazu Klage beim obersten Gericht eingereicht
siehe hier
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg89676.html#msg89676

Sonst ist die Klage egal ob mündlich/schriftlich recht schnell vorbei in Bayern, und es bliebe nur noch Berufung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2015, 00:40 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...weiterer Sachverhalt hierzu auch bei Benutzung der Suchfunktion des Forums zu finden - mit dem Suchwort "Augsburg" oder "VG Augsburg" etc. dann z.B. u.a. auch dieses ;)

Jetzt kommt das Urteil (VG Augsburg)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11824.0.html


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G
  • Beiträge: 1.548
Person Ö sollte auf der mündlichen Verhandlung bestehen, bzw. das schriftlichen Verfahren ablehnen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Ansonsten wird vielleicht die Berufung nicht zugelassen.


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  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Zitat
....,wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist.
Was für ein arroganter Haufen , mit solcher Dreistigkeit eine weitere vermeintliche Belästigung abzuwimmeln.
Den Hunderter für die Klageeinreichung nehmen sie gern , dafür sollen sie sich gefälligst auch zu einer Verhandlung bemühen.
Bis dahin ist noch gar nichts geklärt und die besonderen Schwierigkeiten können sich schließlich erst bei einer mündlichen Verhandlung heraus stellen.



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Schrei nach Gerechtigkeit

G
  • Beiträge: 1.548
Man muß hier verstehen, daß die Gerichte ohnehin überlastet sind und gerne Arbeit schnell loswerden. Deshalb: Klagen, klagen und nochmals klagen gegen den Dummfunk. Solange, bis die Gerichte verstehen, daß sie die Klageflut erst loswerden wenn die Zwangsgebühr weg ist. Dann gibt es auf einmal rechtsstaatliche Urteile, die mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar sind. So wie bei den Vollstreckungen in Tübingen, Mannheim und Flensburg.


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P
  • Beiträge: 207
Person PG würde dem Beschlussverfahren widersprechen und hierzu begründen,
dass in seiner Klagebegründung über Dinge zu entscheiden ist, die vom VerfGH Bayern
nicht behandelt wurden oder die eben doch eine besondere, bisher nicht entschiedene
Schwierigkeit darstellen.

Gruß,
Status: Klage vor dem VG Augsburg anhängig, Klageerwiderung noch nicht eingetroffen,
             Vollstreckungsverfahren ausgesetzt.


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Um zu klären, ob die Beweggründe des Klägers vom Gericht überhaupt ausreichend gewürdigt werden, müsste man wissen, auf welchen Gründen die Klage des Klägers aufgebaut ist und dieses mit jenen Klagegründen vergleichen, die vorm VerfGH Bayern behandelt worden sind.

Es käme einer Mißachtung des Klägers gleich, wenn das Gericht auf die individuell vorgebrachten Gründe des Klägers gar nicht eingehen würde, sofern diese in wesentlichen Teilen von jenen Klagegründen abweichen, über die das VerfGH Bayern zu befinden hatte.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a
  • Beiträge: 8
Ich danke Euch allen für die hilfreichen Antworten :)
Frau X wird auf einer mündlichen Verhandlung bestehen und das schriftliche Verfahren ablehnen.

lG alex1


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