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Autor Thema: Tom Buhrow: Reflexartige Kritik an der ARD nervt  (Gelesen 6535 mal)

T
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Tom Buhrow: Reflexartige Kritik an der ARD nervt
Autor: 13. Oktober 2013, 11:26
Ein neues Interview vom WDR-Intendanten...

Zitat: "Jetzt ist es auf einmal intellektuelle Mode, auf die ARD einzuhauen"

Jetzt muss der arme Mann noch Kritik einstecken für sein mickriges Gehalt...;-)

http://www.dwdl.de/nachrichten/43011/tom_buhrow_reflexartige_kritik_an_der_ard_nervt/


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Hat der IdiotIntellektuelle Tom Buhrow also immer noch nicht mitbekommen, dass es diese Kritik erst seit Einführung des Zwangsbeitrages gibt.
Die Abschaffung der Zwangswohnungsabgabe würde die Kritik gegen das debiledemokratierettende ARD-Programm doch sofort verstummen lassen.


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Zitat  daraus "Aber stellen Sie sich vor, Sie sind Kapitän auf einer Segelyacht. Alle warten auf Kommandos, und Sie fangen an, das Ruder hektisch hin- und herzureißen." Wenn man einen solchen Job antrete, sei es zunächst wichtig, die eigenen Ideen zurückzustellen. Andere Führungspersönlichkeiten im Unternehmen "wollen nicht gegängelt werden von tollen Ideen ihres Chefs, die wollen Strategien. Das ist der Job." Zitat Ende

Reflexartig würde ich jetzt sagen, mit dem Buhrow haben die "anderen" (eigentlichen) "Führungspersönlichkeiten" eine ideale lächelnde Marionette für ihre "Strategien" gefunden.

Es tut mir auch "echt leid", dass die Kritiken Herrn Buhrow so nerven. Mal sehen, wann er dafür ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen muss.

"Unser Programm ist viel besser, als es die öffentliche Kritik jetzt nahelegt."
Will er es nicht verstehen? Der primäre Grund für die Kritik liegt in der Erhebung des Zwangsbeitrags. Kritik am Programminhalt entsteht natürlich dann aus der Frage, warum einige Sender zwangsfinanziert werden müssen, andere nicht. Worin besteht der Mehrwert von "Wetten dass", Kochsendungen und co zu baugleichen Sendungen privater Anbieter?




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2013, 12:47 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

s

six2seven

Zitat Buhrow:
"Unser Programm ist viel besser, als es die öffentliche Kritik jetzt nahelegt."


Wer eine solche Aussage macht,
tritt dem Konsument doppelt in den
Arsch.
Zum Einen muss der TV Nutzer den ganzen Schrott
( unter Androhung von Zwangeintreibung
und ev. Wegschließung ), bezahlen, und dann wird
er noch für blöd gehalten, weil er
den Müll nicht konsumieren will und Kritik übt.

Herr Buhrow, sobald Sie mich vom *Zwangbeitrag*
befreien können Sie die Bibel rauf und runter beten,
aber solange mir noch die Pflicht im Kreuz hängt,
mich an der Aufbringung Ihres monatliches Einkommens
von fast 28.000€ zu beteiligen, bleiben Sie mir vom Acker
mit Durchhalteparolen.


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k
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  • Wir sind das Volk
six2seven,ich glaube gelesen zu haben,dass er über 360.000 bekommt,er bekommt die höchste Summe aller.


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koppi1947

5

503

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Zitat
six2seven,ich glaube gelesen zu haben,dass er über 360.000 bekommt,er bekommt die höchste Summe aller.
Kein Zwang =  keine Kritik(oder weniger).


Bildquelle: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013_09_01_archive.html



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2013, 18:18 von themob«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

k
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  • Wir sind das Volk
Also  30.583,33333 € pro Monat!!!Da wüsste ich gar nicht,wie ich das ausgeben soll,denn mehr als essen und trinken,kann man nicht.
Aber die Herrschaften leben ja in einer anderen Welt,nach dem Motto,was stört einen Adler das krächtzen einer Krähe.
Aber viele Krähen können ihm gefährlich werden.


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koppi1947

B
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Hat der IdiotIntellektuelle Tom Buhrow also immer noch nicht mitbekommen, dass es diese Kritik erst seit Einführung des Zwangsbeitrages gibt.
Die Abschaffung der Zwangswohnungsabgabe würde die Kritik gegen das debiledemokratierettende ARD-Programm doch sofort verstummen lassen.
Genau!


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a
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Naja, viel Geld, was da verschwendet wird. Gut, dass ich einfach nichts bezahle und mich konsequent wehre. Sollte ich dennoch einmal wegen des nicht bezahlten Zwangsgeldes eingeknastet werden: Ich wäre sehr stolz darauf.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat: "Jetzt ist es auf einmal intellektuelle Mode, auf die ARD einzuhauen"
http://www.dwdl.de/nachrichten/43011/tom_buhrow_reflexartige_kritik_an_der_ard_nervt/

Es scheint bei ARD-ZDF-GEZ "intellektuelle Mode zu sein",
*SITTENWIDRIGE GEHÄLTER* zu beziehen und dazu noch *DÄMLICHES DAUERGRINSEN* aufzusetzen...


Bildquelle: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013_09_01_archive.html

Ich finde, sein *GEHALT* und sein *GRINSEN* NERVT!!!

Und damit sich BEIDES ÄNDERT:

Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net


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R
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Also  30.583,33333 € pro Monat!!!Da wüsste ich gar nicht,wie ich das ausgeben soll,denn mehr als essen und trinken,kann man nicht.
Aber die Herrschaften leben ja in einer anderen Welt,...

Dann kommen aber noch ein paar Schmankerl dazu. Die werden im dicken Dienstwagen durch die gegen limousiert, bei diversen festlichen Anlässen stopfen sie sich die leckeren Schnittchen und vieles mehr in den Hals, sitzen bei kulturellen Darbietungen live in der ersten Reihe und genießen dann noch eine wunderbare Pension. Und zwar auch dann noch, wenn einen nur noch Haus Abendfrieden oder der Friedhof davor bewahrt, den Mist bezahlen zu müssen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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