Bei der Formulierung "verletzt die Informationsfreiheit" , "ist gegen das Grundgesetz" usw. schreiben die "einen Verstoss gegen ... können wir nicht erkennen". Es gibt ja noch keine Gerichtsurteile dafür, da ist diese Antwort von denen Standart. In meinem Widerspruch habe ich die Verstösse konkret auf meine Person bezogen: "verletzt meine Rechte nach Artikel 2,4,136, 5 Grundgesetz" und das alles genau begründet, Artikel für Artikel. Trotzdem habe ich mir eine ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten. Die Gründe wegen Sittenwidrigkeit und Steuer gehören auch schon mal mit da rein, macht es dir leichter deren Antwort später gegen die zu verwenden. Denn ablehnen werden die es sowieso, egal wie gut deine Begründung ist. Wenn du danach klagen willst, ist es wichtig gute Argumente zu haben.