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Autor Thema: Erfahrungen mit den Widerspruch GEZ Beitrag & Verwaltungsgericht Hessen:  (Gelesen 3271 mal)

a
  • Beiträge: 1
Hallo liebe Boykotter,

anbei die bisherigen Erfahrungen einer fiktiven Person A mit dem
Widerspruch zum GEZ Beitrag & Verwaltungsgericht Hessen:

06.06.2014 - Widerspruch eingelegt beim Hessischen Rundfunk eingereicht.
30.11.2014 - Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht (ohne vorhanden Wiederspruchbescheid)
17.02.2015 - Widerspruchsbescheid vom Hessischen Rundfunk erhalten. (Dem Verwaltungsgericht nachgereicht)
15.10.2015 - Brief vom Verwaltungsgericht erhalten, das ich doch die Klage zurücknehmen sollte. Da dies günstiger für mich wäre. Mit verweis auf das (Urteil Au. 10 A 1181/15.Z). Das Gericht entscheidet wohl ggf. gleich dem Urteil. Online zu finden unter folgenden Link:

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/cgi-bin/lexsoft/capi/hessen_rechtsprechung.cgi/export_pdf?docid=7433044&hideVersionDate=1&shortTitleFileName=1&showVersionInfo=1&displayConfig=0&xsltFile=template_hessenrecht.xsl&customFooter=Hessenrecht%20-%20Entscheidungen%20der%20hessischen%20Gerichte%20in%20Zusammenarbeit%20mit%20Wolters%20Kluwer%20Deutschland%20GmbH&at=1&pid=UAN_nv_3536

10.11.2015- Dem Verwaltungsgericht geantwortet, dass Person A nicht von der Klage Abstand nehmen wird!
<… weiter gehts…>
Briefe & Schreiben sind an diesen Thread angehängt.

M.f.G.
JJ


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. November 2015, 01:50 von Bürger«

a

anne-mariechen

Also Dir wurden die Prügel vom Gericht, dem Richter angedroht ---> und bist Du nicht willig, so kommt die Rundfunks(Staats-)Gewalt. Entweder jetzt abhauen oder die Niederlage und die Tracht Prügel jetzt erst einmal einstecken. Denn dann folgt die Aktion ZV mit dem Zwangsunternehmen GV.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2015, 13:08 von anne-mariechen«

K
  • Beiträge: 810
Hallo asdfgadg33456dd,

die hessischen Verwaltungsgerichte sind aufgrund der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes wie in einem großen Euphorie-Rausch. Denn endlich hat ein hessisches Gericht mal so richtig den Holzhammer rausgeholt. Für den Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist die Lage nämlich "völlig eindeutig", es bestehen "keine Zweifel" und auf abweichende Meinungen kommt es nicht an. Deshalb wird nun jedem hessischen Kläger diese Entscheidung unter die Nase gewedelt.

Letztlich muss jeder für sich darüber entscheiden, ob er sich davon beeindrucken lässt.


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  • Beiträge: 3.238
Solche hohlen Floskeln werden gern verwendet, wenn man keine Argumente hat. Das lässt tief blicken, wie sehr diese Richter sich gegen ihre eigene Erpressung zu wehren versuchen.


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F
  • Beiträge: 9
Gibt es denn mittlerweile irgendwelche Erfolge zu verzeichnen? Ich meine gibt es hier jemand im Forum der geklagt hat und gewonnen hat und nicht zahlen muss?


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  • Beiträge: 3.238
Nein. Es laufen aber schon einige Berufungsverfahren. Die Sache muss erst bis zum Bundesverfassungsgericht gebracht werden, vorher gibt es keine gerechte Entscheidung.


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