... Alternativ dazu kann versucht werden, vom Sozialamt eine Bescheinigung zu erhalten, dass man zu wenig Geld hat und nicht verpflichtet ist, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Diese Bescheinigung müsste dann jährlich erneuert werden. ...
Person X hatte dem Beitragsservice geschrieben, daß es ihr unmöglich ist, ab jetzt den wucherischen dreifachen "Beitrag" zu zahlen und hatte sich vom Sozialamt eine solche Bescheinigung ausstellen lassen, daß sie eigentlich Anspruch auf soundsoviel Euro Grundsicherung hätte und es dem Beitragsservice geschickt. Nach 3 Monaten trudelte jetzt eine Antwort ein: sie verlangen eine Bescheinigung der Behörde, aus der hervorgeht, aus welchem Grund keine Grundsicherung gewährt wird (ganz einfach: weil Person X gar keine beantragt hat). Nun kann man unschwer erraten, wie das Ganze ausgehen wird.