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Autor Thema: Streitwert der Klage  (Gelesen 2048 mal)

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  • Beiträge: 3
Streitwert der Klage
Autor: 30. September 2013, 08:14
Guten Tag liebe Leut,

 hatte mir vorgenommen auch den Klageweg zu gehen. Leider / oder zum Glueck? habe ich noch keinen einzigen Brief bekommen seit 2013!! Jetzt weiss ich nicht ob, wenn der erste Brief dann kommt, gleich schon die Komplettsumme + Mahngebuehr gefordert wuerde und das in meinem Fall nicht den Streitwert erhoehen wuerde?
Ist es besser wenn ich selbst aktiv werde und einen anfechtbaren Bescheid vom Beitragsservice anfordere?
Hat jemand etwas aehnliches durchlebt? Meines Wissens ist mein  Passivverhalten keine Rechtswidrigkeit sondern bloss eine Ordnungswidrigkeit, die auf mein Recht Klage zu erheben keinen Einfluss haben sollte.

vielen Dank fuer eure Ratschlaege
caetydid


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