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Autor Thema: Argumente für Widerspruch und Klage  (Gelesen 3418 mal)

w
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Argumente für Widerspruch und Klage
Autor: 12. September 2012, 03:24
Emotional sind wir uns ja alle einig. Wenn aber die Bescheide kommen, muss kühl argumentiert werden. Ich bring mal ein paar Vorschläge:
A) Argumente gegen die Abgabe selbst:
1. Verstoß gegen Sozialstaatsprinzip
€ 18 sind für jemanden, der € 1800 verdient 1%, für jemanden, der € 18.000 verdient nur 0,1% des Einkommens etc. Da es sich faktisch um eine Abgabe für jedermann handelt, muss diese sozial ausgewogen erhoben werden. Dies ist nicht der Fall.
2. Verstoß gegen Freiheitsrechte:
Ich muss die Freiheit haben fern zu sehen oder nicht fern zu sehen. Es widerspricht dem Prinzip der allgemeinen Handlungsfreiheit, wenn ich gezwungen werde, für etwas zu zahlen, das ich nicht haben will!

B) Argumente, die darauf abzielen, zu begründen, dass die Öffentlich-Rechtlichen ihrem "staatlichen Auftrag" nicht nachkommen. Vielfalt - gibt´s die ?
Da ich selbst seit Jahren nicht mehr fern sehe, bräuchte ich Unterstützung bei der Begründung, dass das, was da gezeigt wird, völlig einseitig ist.
Wenig internationale Bezüge, Sport interessiert mich nicht!, Bildung ?, Wie ist das Verhältnis von verblödenden Sendungen zu einigermaßen passablen ?
Kann mal jemand eine Woche protokollieren, was im ARD / ZDF so gezeigt wird und gleichzeitig sich informieren, was in derselben Woche auf der Welt so passiert, das nicht berichtet und gezeigt wird ? Kann man hier im Forum sowas zusammentragen - mit Daten und Fakten belegt für einen bestimmten Zeitraum ? Das fände ich eine "geile" Begründung. (Weil ich letztlich nicht mehr fernsehe, weil es nur Zeitverschwendung ist - aber ich kann es so schwer belegen, weil ich nicht glotze!)
Was ich (aus Zeitungsberichten) wahrnehme ist lediglich, dass die Öffentlich-rechtlichen sich bemühen, die privaten im Konkurrenzkampf um Einschaltquoten auszustechen, anstatt tatsächlich sich um Informationsvielfalt zu bemühen.

C) Argumente, die auf die Verschwendung der Mittel abzielen
1) Warum müssen "Stars" kreiert werden und denen horrende Gagen gezahlt werden, obwohl es so viele talentierte Menschen gibt, die für deutlich weniger Geld sich gerne mal ausprobieren würden. Echte Vielfalt kriegt man, indem man unterschiedlichen Menschen eine Chance gibt und unterschiedliche Meinungen zulässt. Gehälter und Gagen in den öffentlich-rechtlichen sollten nicht höher sein dürfen als "normale" Einkommen von arbeitenden Menschen. Es geht doch nicht darum, eine Goldgrube für ein paar Stars zu sponsern, sondern darum, ein möglichst breites, bürgernahes, informatives und bildendes Programm zu erstellen!
2) Steuergelder sind nicht dazu da, um eine bessere Produktvermarktung einzelner Großbetriebe und -konzerne zu finanzieren. Auch wenn immer behauptet wird, die Werbung finanziere den Rundfunk, ist das Umgekehrte mindestens auch wahr. Denn offensichtlich lohnt es sich, die Werbeplätze Rundfunk und Fernsehen zu kaufen! Nur die kleinen und mittleren Unternehmer können sich das nicht leisten und bekommen daher diese Chance einer "Win-win"-Stellung mit dem Staat nicht!
"Werbung" sollte nur für gemeinnützige und soziale Vereine, Initiativen u.ä. zugelassen werden. Und diesen günstig und ausgewogen angeboten werden, um ihnen ein Forum zu geben, sich bekannt zu machen. Dann müsste man nicht so viel googeln! Ziel der öffentlich-rechtlichen müsste es sein, das Demokratiebewußtsein der Menschen zu stärken - sprich: Bürger im Fernsehen viel viel stärker zu Wort kommen lassen. Derlei "Produktionen" wären nicht nur kostengünstig, sondern hätten echt Sinn und würden dann auch eine Abgabe rechtfertigen.
Es dürfte nicht auf Einschaltquoten geschielt werden, sondern darauf, dass Menschen verschiedenster Ansichten und Interessen eine Plattform bekommen, diese darzustellen und zu diskutieren.

Vielleicht fällt euch ja noch was dazu ein ...






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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

G
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Re: Argumente für Widerspruch und Klage
#1: 17. September 2012, 13:44
Bundestagspräsident Lammert (CDU!) äußerte sich am 15.- März 2012 in der Badischen Zeitung auf interessante Weise zu diesem Thema im Zusammenhang der Fusionspläne der SWR-Orcherster und damit des weiteren Abbaus des Kultur- und Bildungsauftrags der Öffentlich-Rechtlichen:

Im Gespräch mit der Badischen Zeitung übte der Bundestagspräsident deutliche Kritik an den Plänen des Südwestrundfunks, an den beiden international renommierten Traditions-Klangkörpern große Einschnitte vorzunehmen. Zumal an anderen Stellen erstaunliche Beträge ausgegeben würden: "Mich überzeugt diese Art der Sparbemühungen überhaupt nicht, weil es einmal mehr die Suche nach Einsparungsmöglichkeiten genau in dem Bereich ist, der die Gebühren rechtfertigen könnte." Und dies vor dem Hintergrund zunehmender Legitimationsprobleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. "Ich halte für absehbar, dass irgendwann jemand das zum Gegenstand einer Verfassungsklage macht." Lammert sieht die aktuellen Sparszenarien des SWR im Kontext zu einer generellen Entwicklung des Rundfunks: "Es kann doch kein Zweifel daran sein, dass die Programmangebote der Öffentlich-Rechtlichen immer stärker von den Privaten präjudiziert werden und nicht umgekehrt." Lammerts Fazit: "Ich fürchte, dass die Anstalten zunehmend dabei sind, den Ast abzusägen, auf dem sie selbst sitzen." [...]
Der Bundestagspräsident räumte ein, dass die durch die Privatsender veränderte Wettbewerbslage unbestritten sei: "Ich sage ja ausdrücklich, dass eine neue Orientierung notwendig ist. Man kann durchaus die Auffassung vertreten, die Sender müssten halt das anbieten, was die Mehrheit sehen will... Ich sage nicht, das Argument ist unanständig, es rechtfertigt bloß keine Gebührenfinanzierung." Und davon ist Lammert überzeugt: "Je mehr wir uns auf die Logik von Mehrheits- und Minderheitsinteressen einlassen, desto dünner wird die Rechtfertigung für Gebühren."


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Re: Argumente für Widerspruch und Klage
#2: 19. September 2012, 22:53
Der Bildungsanspruch der ÖR scheint ein wenig zu versagen.

In Stern-TV kam heute eine Sendung die besagt, dass 20% (jeder 5.) aller Schüler massive Probleme beim Lesen und Schreiben haben.

Meist aus Familien mit ALG2-Hintergrund sowie Migranten, wo zu Hause wenig Deutsch gesprochen wird.

Zitat
Deutschlands Bildungssystem produziert laufend Verlierer: Jeder fünfte Schüler kann kaum Lesen und Schreiben, zu viele Jugendliche brechen ihre Ausbildung ab. Ein Ansatz für positive Veränderungen.

http://www.stern.de/tv/sterntv/analphabeten-und-sitzenbleiber-deutschlands-verlorene-kinder-1896550.html


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Re: Argumente für Widerspruch und Klage
#3: 20. September 2012, 00:14
Man müsste eine liste erstellen mit allen sendungen des ÖR, dann jede sendung einer rubrik zuordnen z.b. filme, serien die zur reinen unterhaltung dienen, musiksendungen dokumentationen UND welche die zur bildung beitragen sollen. Dann kann man sagen wieviel % des gesamten angebots der bildung zugeordnet wird um ein argument zu formen dass man gegen den ÖR verwenden kann. Aber so eine liste hat der ÖR bereits. Wäre ja nachlässig so etwas nicht zu haben. Aber ist das von denen glaubwürdig?


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

g
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Re: Argumente für Widerspruch und Klage
#4: 30. September 2012, 23:26
Hallo zusammen,

Da ich auch keine Lust habe ab 2013 die Zwangsabgabe zu zahlen wollte ich mich mal informieren. Habt ihr euch schonmal gedanken gemacht wie es aussieht, wenn man seine Wohnung als Gartenlaube anmeldet oder  Rundfunkveranstalter wird und sich im internet ein Internetradio erstellt und eine Befreiung beantragt ?

Grüße

Ps. Wenn noch jemand ideen und vorschläge hat einfach melden


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Re: Argumente für Widerspruch und Klage
#5: 01. Oktober 2012, 04:11
Moin, wir, einige freie Grafiker in Hamburg, haben vor, uns auf das das Urteil vom Bundesverfassungsgericht von 2011 zu berufen, das das Existenzminimum als Grenze für den "Beitrag" sieht.

Das betrifft so ziemlich die Hälfte unserer Gruppe. Wir werden dafür einfach die alten Steuereklärungen als Beleg einsenden.
Dann steht Finanzamt gegen Anstalt. Mal sehen, ob's dann nicht doch eine Steuer ist.

Geplant ist bei WGs, dass der finanzschwächste damit kontert und die Anstalt beschäftigt. Übrigens hat sich die Sache mit dem
Existenzminimum bei den Studenten noch nicht so herumgesprochen. (Von wegen nur bei Bafög Befreiung)

Weiterhin sollen bei subversiver Stimmung für die Anstalt dutzende neuer Wohnungen erfunden werden.
Grüße aus St. Pauli.


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Re: Argumente für Widerspruch und Klage
#6: 01. Oktober 2012, 06:37
Das kann ich aber leider nicht machen Ich bin azubi und habe schon eine eigene Wohnung und verdiene Jährlich 10k Brutto :( Ich habe kein Problem damit ein angebrachten Betrag von 5 euro monatlich zu zahlen aber 18 Euro das ist ja schon fast der DSL anschluss ?! für mein Verständniss völlig übertrieben.


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Re: Argumente für Widerspruch und Klage
#7: 01. Oktober 2012, 21:44
loishulot, kannst Du das mit dem Urteil von 2011 näher erläutern? Worum ging es da genau?

Hab es grade gefunden.
Wie sieht es aus bei Leuten die abzüglich ihrer Verbindlichkeiten unter dem Existenzminimums liegen?


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Re: Argumente für Widerspruch und Klage
#8: 02. Oktober 2012, 00:24
also Anne, damit liegst du aber deutlich unter dem Existenzminimum:
Das pfändungsfreie Existenzminimum gemäß § 850c ZPO liegt seit dem 1. Juli 2011 bei einer alleinstehenden Person bei 1028,89 € netto pro Monat.

Uns ist sowieso aufgefallen, daß die meißten dabei an den Hartz iV Satz denken. Pustekuchen.
Für Selbständige ist es natürlich einfacher, sich "runterzurechnen".
Allerdings sind nach den letzten erzwungenen Steuerreformen, ja man kann die Krankenkasse
jetzt herausrechnen, auch mehr Abzüge möglich. Laut dem letzten Armtsbericht müssten mindestens
25% der Bevölkerung darunter fallen. Ich wette fast schon, dass sich das die Anstalt so nicht
vorgestellt hatte.

Neu wäre jetzt eben, dass wir mit der Steuererklärung kontern. Bisher hat zumindestens die GEZ
irgendwas von Härtefallantrag gefaselt, aber nach dem Urteil: Nö. Studenten bekamen z.B. nur dann
eine Befreing, wenn sie Bafög hatten, Rentner nur mit Sozialhilfe. 


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Neu wäre jetzt eben, dass wir mit der Steuererklärung kontern. Bisher hat zumindestens die GEZ
irgendwas von Härtefallantrag gefaselt, aber nach dem Urteil: Nö. Studenten bekamen z.B. nur dann
eine Befreiung, wenn sie Bafög hatten, Rentner nur mit Sozialhilfe.

Mein Stand: Bin noch in der "informellen" Korrespondenz mit dem Beitragsservice, will sagen, die schicken mir seit März keinen Bescheid und gestern hab ich ein Schreiben gekriegt, dass ich durch Bescheid der Sozialbehörde/Agentur für Arbeit nachweisen soll, um welchen Betrag (!) mein Einkommen die maßgebliche Bedarfsgrenze überschreitet.
Darf der Beitragsservice verlangen, dass ich einen sinnlosen Antrag bei einer steuerfinanzierten (!) Behörde stelle und von dieser Behörde dann auch noch verlange, sie sollen mir ausrechnen, um wieviel ich mehr verdiene als ein sog. "Bedürftiger" - also, dass ich einer Behörde, mit der ich nix - aber auch gar nix - zu tun habe, einen Antrag stelle, um denen Arbeit zu machen ???
Ich muss ab nächstem Monat den Teil meiner Begründungen mit niedrigem Einkommen sowieso fallen lassen, weil ich einen relativ gut bezahlten Job kriege - aber ich will sie noch so lange wie möglich mit meiner Korrespondenz beschäftigen und für die Klage sparen ;).




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2013, 15:19 von Uwe«
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

 
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