Hallo zusammen,
meine Vorgeschichte
- GEZ Briefe seit Jan. 2013 "nie erhalten"
- Bescheid GEZ "nie erhalten"
dieses Jahr
- Zwangsvollstreckungsversuch durch OGV, im Mai
- Erinnerung gegen Zwangsvollstreckung, im Juni
- Beschluss AG erhalten, dass Erinnerung zurückgewiesen wird, im Juni
- Beschwerde am LG gegen AG Beschluss, im August
- Beschluss vom LG Stuttgart mit „Beschwerde ist unzulässig und unbegründet“, Ende August
Frist verstrichen, weil ich gedacht habe, dass 3 Tage auf jeden Fall ausreichen würden,
um einen Brief von einem Stadtteil zum anderen zu verschicken.
Auch, wenn es so war, ich habe die Quittung
vom einwurfeinschreiben Brief verloren,
ich kann jetzt nichts beweisen.
Siehe bitte den Beschluss als Anhang.
Was würdet Ihr mir empfehlen?
Dankeschön und Gruß