Schönen guten Tag zusammen,
ich habe eine frage zu folgendem fiktiven Fall.
Angenommen Person A wohnte beispielsweise bis zum 01.06.13 an Wohnort X. Nun zieht Person A bei Person B ein, welche an ihrem Wohnort Y bereits Gebühren bezahlt. Person A erhält einen Schrieb, dass er noch ausstehende Gebühren bis inklusive Monat Juni 2013 zu zahlen habe. Person A schreibt eine E-Mail samt Anhang, dass er seit dem 01.06.13 am Wohnort Y gemeldet ist und somit nur noch inklusive dem Monat Mai 2013 zu zahlen habe. Nun erhält Person A erneut einen Brief in dem die Rechnung unverändert, nur mit neuer Adresse vermerkt, bleibt. Erneut schreibt Person A eine E-Mail um zu betonen, dass er bereits am 01.06. umgezogen ist. Nun kommt erneut eine Rechnung, laut der er bis inklusive Oktober 2013 im Voraus zu bezahlen habe.
Telefonisch versucht Person A dies zu klären. Person GEZ am Telefon, weisst daraufhin, dass eine Abmeldung per Antrag hätte erfolgen müssen. Person A war das nicht bewusst, da sie in der Annahme war, dass dies durch den E-Mail Verkehr bereits klar erkenntlich ist. Person fragt sich nun ob hier der Leitsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt, oder die Möglichkeit besteht nur den tatsächlichen Betrag (bis inklusive Monat Mai 13) zahlen zu können.
Vielen Dank,
smo