... moin zusammen,
Das mit den drei Monaten wird eigentlich Deutschlandweit so ausgeführt.
Vor Jahren gab es einmal ein Problem, weil die Bauämter zu lange gebraucht haben, bis z. B. die Bauanträge bearbeitet wurden, was dann ein Nachteil des Bauherrn war. Beispiel in dieser Angelegenheit, unnötig hohe Kreditbereitstellungskosten, Firmenplanung/en etc..
Ich googel immer einmal, wenn ich etws suche.
Heute morgen war es "bearbeitungszeit widerspruch gesetz"
http://dejure.org/gesetze/SGG/88.htmlDas Gesetz zählt dann wohl für sämtliche Behörden (habe heute Morgen noch anders gegoogelt).
Bei Geschäftsverbindungen, ist es dann ein anderes Widerspruchgesetz.
Gebe bitte einmal "Widerspruchgesetz" ein.
Ich habe ja schon widersprochen, obwohl die GEZ bei mir erst angefragt hat ob ich bezahl. Die Anwort ist ja in meinem Schreiben und verzögere es auf meine Art und Weise, was ja bis jetzt super geklappt hat.
Das Forum hier ist wunderbar und lese gerne einmal nach (auch eine Art des googelns).
Jetzt weis ich gar nicht mehr, aus was für einem Thread ich das hier runtergeladen habe.
Inkasso, jawohl
Gestern im Fernseher gehört und heute im Netz nachgelesen
"....Die Verordnung im ersten Ansatz ist dilettantisch entworfen worden, weil der Verordnungsgeber völlig übersehen hat ...."
Im ersten Ansatz heisst, von Anfang an dilettantisch entworfen.
Das war dann für die neue Trinkwasserverordnung, da musste auch schon zweimal nachgehuddelt werden, weil man erkannt hat, dass man einen Bock geschossen hat.
Ich nenne es ja Facharbeitermangel und fehlendes Gedankengut in der Politik.
Wie sie dich ignorieren, so würde ich es wie du es machst auch machen, einfach die Schreiben im Tresor legen.
Dann aber vlt. die GEZ mal befragen, was das nun für eine Firma/Behörde oder ähnliches ist, die dein Geld steheln will. Natürlich mit einem verbindlichen einzuhaltenden Anwortstermin.
ES gibt zwischenzeitlich, wenn man mal einiges zusammensucht, so viel Gründe, da brauche ich nicht zu klagen (so etwas kann man sich auch einmal durchlesen), da zeige ich an bzw. beschwere mich, dass dieser Vertrag Verfassungswidrig ist.
Im Thread "alles zusammen", haben wir schon ein User, der eine Möglichkeit durch Kontaktaufnahme beim BGH sucht, wie dann das fertiggestellte Schreiben beim BGH eingereicht werden kann.
Gruß reini