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Autor Thema: Zahlungslücke zum Jahreswechsel???  (Gelesen 4311 mal)

G
  • Beiträge: 5
Zahlungslücke zum Jahreswechsel???
Autor: 08. Dezember 2012, 21:55
Bekanntlich waren die alten Rundfunkgebühren in der Mitte eines sogenannten Dreimonatszeitraumes zu leisten. Ebenso verhält es sich bei dem neuen Rundfunkbeitrag. Doch wann beginnt der erste Dreimonatszeitraum für den neuen Rundfunkbeitrag? Logischerweise mit dem Beginn der Rundfunkbeitragspflicht zum 01.01.2013. Somit wäre also die erste Zahlung am 15.02.2013 zu leisten. Der Beitragservice, wie sich die GEZ jetzt nennt, scheint hier etwas andere Ansicht zu sein. So sollen die bisherigen Dreimonatszeiträume einfach fortgeschrieben werden. Hierbei kann es zu erheblichen Abweichungen der Zahlungstermine kommen, wobei folgende Fälle zu unterscheiden sind:

1. Fall: Der Letze volle Dreimonatszeitraum der Rundfunkgebühr endet zum 31.12.2012
In diesem Fall geht auch der Beitragsservice davon aus, dass die erste Zahlung des Rundfunktbeitrages zum 15.02.2013 erfolgen muss.

2. Fall: Der Letze volle Dreimonatszeitraum der Rundfunkgebühr endet zum 30.11.2012
Nach Ansicht des Beitragservices ist die Rundfunkgebühr für Dezember 2012 zusammen mit dem Rundfunkbeitrag für Januar und Februar 2013 am 15.01.2013 zu bezahlen. Tatsächlich wäre aber zu diesem Zeitpunkt nur die Rundfunkgebühr für Dezember zu bezahlen.

3. Fall: Der Letze volle Dreimonatszeitraum der Rundfunkgebühr endet zum 31.10.2012
Nach Ansicht des Beitragservices ist die Rundfunkgebühr für November und Dezember 2012 zusammen mit dem Rundfunkbeitrag für Januar  2013 am 15.12.2012 zu bezahlen. Tatsächlich wäre aber zu diesem Zeitpunkt nur die Rundfunkgebühr für November und Dezember 2012 zu bezahlen.

Wie man hieran erkennt, geht es darum, von den Gebühren- bzw. Beitragszahlern gewissermaßen eine Vorauszahlung zu fordern. Der Rundfunkbeitrag soll sogar teilweise schon bezahlt werden, bevor die Beitragspflicht überhaupt einsetzt. Soll das wirklich rechtens sein? Wie ist Eure Meinung hierzu?


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A
  • Beiträge: 27
Re: Zahlungslücke zum Jahreswechsel???
#1: 11. Dezember 2012, 19:25
Genau, der neue Beitrag wird ab 1.1.13 fällig und ist somit erstmals am 15.2.13 zu zahlen. Würde ich zahlen, würde ich es auch so machen.


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  • Beiträge: 141
Re: Zahlungslücke zum Jahreswechsel???
#2: 17. Dezember 2012, 20:57
Bisher habe ich, da ich nur Radio höre und keinen Fernseher habe, „nur“ 17,28 € im Quartal gezahlt. Nun kam die GEZ-Aufforderung, für Nov. +Dez. 11,52 € und für Jan. 2013 17,98 € zu zahlen.
Nach langem Zaudern habe ich eine Überweisung (ich lasse es nicht einziehen) über nach wie vor 17,28 € gemacht und unter Verwendungszweck folgendes eingetragen:
Nr ………  Leistungsbestimmung NUR RADIO 11.12-01.13
Es hat gerade so reingepasst.
Leistungsbestimmung halte ich für wichtig, damit meine Zahlungen nicht zuerst mit Mahnkosten+Zinsen+ZwangsTV  verrechnet werden (s. §§ 366, 367 BGB).
So werde ich es auch im nächsten Quartal tun. Wir werden sehen, was jetzt kommt. Ich gehe notfalls auch vor Gericht.
Ich hoffe, es werden viele andere nur Radio- bzw. PC-Nutzer auch so verfahren.
Nur gemeinsam sind wir stark!!!
Es gibt übrigens auch eine neue Petition bei AVAAZ: http://www.avaaz.org/de/petition/Stoppt_den_neuen_Rundfunkbeitrag_ab_01012013/?tkXxudb


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Dezember 2012, 21:04 von osirisis«

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Re: Zahlungslücke zum Jahreswechsel???
#3: 07. Oktober 2013, 21:42
Was passiert, wenn der letze volle Dreimonatszeitraum der Rundfunkgebühr zum 31.10.2012 endete und man sich strikt an die Zahlungstermine der Dreimonatszeiträume des Rundfunkbeitrages hält, d. h. zu folgenden Terminen zahlt:
- am 15.12.2012 letztmalig Rundfunkgebühr für zwei Monate (35,96 Euro)
- am 15.02.2013, 15.05.2013, 15.08.2013 usw. Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate (53,94 Euro)?

Hier ein Erfahrungsbericht:
- Anfang Februar 2013: Hinweis, dass das Gebührenkonto einen offenen Betrag von 17,98 Euro aufweist
- Anfang Mai 2013: förmliche Zahlungserinnerung über einen rückständigen Betrag von 17,98 Euro, Androhung eines Beitragsbescheides mit Säumniszuschlag; Hinweis, dass im Wiederholungsfall keine Zahlungserinnerung mehr erfolgt
- Anfang August 2013: förmliche Zahlungserinnerung über über einen rückständigen Betrag von 17,98 Euro, Androhung eines Beitragsbescheides mit Säumniszuschlag; Hinweis, dass im Wiederholungsfall keine Zahlungserinnerung mehr erfolgt

Was wird wohl Anfang November geschehen? Gibt es eine erneute Erinnerung oder einen Beitragsbescheid?


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