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Autor Thema: Beratung dringend benötigt  (Gelesen 2100 mal)

m
  • Beiträge: 45
Beratung dringend benötigt
Autor: 19. Dezember 2013, 12:12
hallo leute,

Person A braucht dringend Hilfe , weil A vor 19 tagen den Beitragsbescheid der ARD mit der Rechtsbelehrung bekommen hat.

Person A lebt in NRW und A möchte sich von diesem absurder Fernsehbeitrag endgültig befreien.

ich möchte euch darüber aufmerksam machen, dass ich kein fernsehr bzw. radiogerät besitze. ich besitze nur ein PC und verwende auch niemals die online-service von ARD oder Zdf.

Person A ist Ausländer und ehrlich, interessiere mich überhaupt nicht für deutsche TV, weil A mit ihre deutschzentrische und regierungszentrische weltanschaung und mit dem kommerziellen müll nicht zu tun haben will.

Darüberhinaus ist Person A selbständig, verdient durchsch. um die 1000 € pro Monat (A ist gerade aus der ALG rausgekommen) und muss zu seiner Miete zusätzlich 15 € pro Monat bezahlen für ein Satellitenanschluss, wovon A keine verwendung mache.


Person A hofft sie können A helfen. Wo kann Person A das schnell checken, ob

in NRW der Widerspruch gegen ARD erhoben werden kann?


danke im voraus,

Andrea Contursi




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2013, 13:03 von Uwe«

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themob

Re: Beratung dringend benötigt
#1: 19. Dezember 2013, 12:57
In NRW kann KEIN Widerspruch gegen die ARD erhoben werden.

Person A soll genau die Rechtsbehelfsbelehrung durchlesen, oberster Absatz.

"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb........"

Empfehlenswert ist, den Widerspruch nicht an den Beitragsservice zu richten/schicken, sondern an die genannte Landesrundfunkanstalt.

Also für NRW, wäre dies der WDR. Sollte aber ebenfalls in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen.

Hier ein Beispiel eines Bescheids inkl Rechtsbehelfsbelehrung:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html    .... Seite 2 ganz oben


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  • Beiträge: 45
Re: Beratung dringend benötigt
#2: 19. Dezember 2013, 17:46
ich verstehe das folndes:
der widerspruch muss nicht gegen das ARD,
sondern gegen das WDR gerichtet werden muss.
stimmt es?


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themob

Re: Beratung dringend benötigt
#3: 19. Dezember 2013, 18:06
Ja

Tip: Person A soll sich dringend Hilfe holen.

Freund / Freundin
Kollege / Kollegin
Nachbar / Nachbarin

Jemand der Deutsch gut versteht, spricht und schreibt. Sonst klappt das mit Widerspruch nicht.


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  • Beiträge: 4.011
Re: Beratung dringend benötigt
#4: 19. Dezember 2013, 19:47
Wenn auf dem Bescheid irgendwie dieser Satz steht! Oder in etwa ähnlich

"Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Rundfunkanstalt oder bei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, einzulegen."

Dann könnte Person A auch einfach dort vorbei gehen, und das ganze mündlich zur Niederschrift machen. Nach der Niederschrift eines dort anwesenden Mitarbeiters eine Kopie des Schreibens behalten. Die Gründe von Person A sollten entsprechend genau so dort auf genommen werden, wie diese es verlangt. Ob das jedoch zu einem Erfolg führt kann so nicht vorher gesagt werden. Im Zweifel besser ein gut vorbereitetes Schreiben muss ja nicht völlig ausformuliert sein mit hin nehmen und als Unterstützung verwenden.

http://www.123recht.net/Das-Widerspruchsverfahren-Worum-es-geht-__a1062.html

Wenn die Einrichtung zu weit weg ist. So kann man den Wiederspruch auch bei anderen Behörden zur Niederschrift einreichen, diese müssen zwar nicht sind  aber gehalten diesen an die richtige Stelle weiter zu leiten, aber Achtung auf die Fristwahrung muss man dabei selbst achten.


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