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Autor Thema: Umzug und Rundfunkgebühren  (Gelesen 5580 mal)

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Umzug und Rundfunkgebühren
Autor: 18. August 2013, 15:29
Hallo,

zum Monatsende zieht Person H in ein anderes Bundesland zur Untermiete.

Muss die Person als Untermieter überhaupt noch Rundfunkgebühren bezahlen?

Wie teilt Person H das ggf. dem Beitragsservice mit, damit die das auch kapieren? So einfach werden die Person H wohl nicht aus der Zahlungspflicht entlassen wollen....

Danke,

Jürgen, im Auftrag von Person H


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Re: Umzug und Rundfunkgebühren
#1: 18. August 2013, 16:53
Muss die Person als Untermieter überhaupt noch Rundfunkgebühren bezahlen?

Rundfunkgebühren ja (bis Ende 2012, soweit ein anmeldepflichtiges Gerät vorhanden ist), Rundfunkbeitrag nein. Dass für einen untervermieteten Wohnungsteil kein separater Rundfunkbeitrag zu zahlen ist, müsste klar sein, solang kein separater Eingang existiert (beitragspflichtig ist effektiv die Wohnungstür). Ich würd aber auch sagen, dass selbst dann keine Beitragspflicht besteht, wenn für die Wohnung ansonsten niemand (voll) zahlt. In § 3 Abs. 1 RBStV steht dazu "nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten werden kann". Das "andere" drückt meines Erachtens aus, dass der Wohnungsteil nicht als Teil der Wohnung im Sinn des RBStV verstanden werden kann. Damit ist der Untermieter nicht Inhaber einer Wohnung im Sinn des RBStV und folglich kein Beitragsschuldner.

Nebenbei bemerkt wär damit eine teils leerstehende untervermietete Wohnung ein Schlupfloch.

Wie teilt Person H das ggf. dem Beitragsservice mit, damit die das auch kapieren? So einfach werden die Person H wohl nicht aus der Zahlungspflicht entlassen wollen....

Falls H bisher zahlt, schriftlich abmelden, wozu der "begründende Lebenssachverhalt" in "typisierter Form" anzugeben ist. Ich würd ihnen als Begründung nur schreiben: "Auszug aus Wohnung W ohne Bezug einer anderen Wohnung im Sinn des RBStV". Wenn ihnen das nicht reicht, können sie nachfragen. Wenn sie das mit der Untermiete erfahren, werden sie vermutlich nach der Beitragsnummer des Hauptmieters fragen. Würd ich ihnen mit obiger Begründung verweigern; die geht H nichts an und den Beitragsservice erstrecht nicht. Außerdem würd sich H mit der Verknüpfung zu so einer Beitragsnummer effektiv zum Beitragsschuldner erklären.

Ohne Beitragsnummer (eventuell auch mit) wirds aber nach einer melderechtlichen Ummeldung ziemlich sicher einen neuen Bettelbrief geben. Auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt muss H dann nachweisen, dass sie nicht Inhaberin einer Wohnung ist. Eventuell sind sie mit einem Untermietvertrag zufrieden (wozu erfahrungsgemäß ein Einschreiben mit Rückschein oder mindestens ein Fax dazu erforderlich ist, damit das nicht in der Rundablage landet). Weitere Beweise können sie fordern, bis es ein Gericht für übertrieben hält.


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Re: Umzug und Rundfunkgebühren
#2: 18. August 2013, 17:39
Danke für die ausführliche Antwort die ich an H weiterleiten werde.

Eine Weitergabe der Beitragsnummer des Hauptmieters dürfte wegen Datenschutz dem Beitragsservice eh nichts angehen. Ausserdem liegt die Beitragsnummer außerhalb der Verfügungsgewalt von Person H.
Der Beitragsservice sollte wohl ohne Probleme selbst herausfinden können, ob unter der neuen Adresse bereits von jemanden bezahlt wird.


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Re: Umzug und Rundfunkgebühren
#3: 27. August 2013, 15:30
Person H bekam nun Post vom Beitragsservice: Da eine Abmeldung in der Regel ein Umzug darstellt, laut Beitragsservice, wurde die Abmeldung nicht vorgenommen.

Beitragsservice fordert von Person H Beitragszahler und Beitragsnummer. Danach würde eine Abmeldung überprüft!

Person H könnte natürlich seinen Vermieter fragen, aber dieser ist wohl nicht verpflichtet? entsprechende Daten rauszurücken.
Wie sollte Person H weiter verfahren?
Alle Schreiben vom Beitragsservice ignorieren, und gegen Beiträge, für Zeitraum nach Umzug, klagen da diese nicht gerechtfertigt sind?

Hat jemand gute Ideen, damit ich diese an Person H weiterleiten kann?


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Re: Umzug und Rundfunkgebühren
#4: 30. August 2013, 12:53
Alle Schreiben vom Beitragsservice ignorieren, und gegen Beiträge, für Zeitraum nach Umzug, klagen da diese nicht gerechtfertigt sind?

Ignorieren würd ich sie in dem Fall nicht; das könnte ein Gericht gegen H auslegen. Wissen sollte der Beitragsservice zumindest, dass es ein Untermietverhältnis ist, wozu sie wohl auch geeignete Nachweise (insbesondere Untermietvertrag) einfordern können. Gegebenenfalls einfach auf frühere Schreiben verweisen.


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Re: Umzug und Rundfunkgebühren
#5: 30. August 2013, 13:06
Es wäre also empfehlenswert wenn Person H das Deckblatt vom Untermietvertrag an den Beitragsservice sendet?
Der Hauptmieter könnte ja aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt werden.


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Re: Umzug und Rundfunkgebühren
#6: 30. August 2013, 13:17
Es wäre also empfehlenswert wenn Person H das Deckblatt vom Untermietvertrag an den Beitragsservice sendet?
Der Hauptmieter könnte ja aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt werden.

Wenn der Beitragsservice vom Untermietverhältnis weiß, sollte er das eigentlich selber anfordern. Wenn H Schwierigkeiten eher aus dem Weg gehn will, kann sie natürlich auch von sich aus handeln.


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